FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Sperrungsverfügung "bedenklicher Dammbruch"

http://www.heise.de/newsticker/data/fr-18.02.02-000/


Sperrungsverfügung "bedenklicher Dammbruch"

Nach der Verfügung der Düsseldorfer Bezirksregierung, die nach dem Mediendienstestaatsvertrag in Nordrhein-Westfalen für den Jugendschutz zuständig ist, müssen über 80 Zugangsanbieter den Zugriff auf zwei Websites sperren, wenn sie nicht binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Ausnahmen von der Sperrverpflichtung gibt es nur, wenn dies "zu Zwecken der Wissenschaft, Forschung oder Lehre erforderlich ist".

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