FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Presseerklärung AGID

------- Forwarded message follows ------- Date sent: Tue, 22 Jan 2002 11:40:48 +0100 To: vpo-presse-list@datenschutz.de From: Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein <mail@datenschutzzentrum.de> Subject: Presseerklärung AGID

22.01.2002

P R E S S E M I T T E I L U N G

Jetzt erst recht: Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken

Anlässlich ihrer turnusmäßigen Sitzung am 22. Januar 2002 in Kiel erklärt die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten Deutschlands:

Allen Bürgerinnen und Bürgern sollte in der Informationsgesellschaft der Zugang zu behördlichen Informationen offenstehen. Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung endlich den Entwurf eines Bundesinformationsfreiheitsgesetzes auf den Weg bringt. Die bisherigen Bemühungen zur Umsetzung der Ankündigung im Koalitionsvertrag lassen den Eindruck entstehen, als könnte das Vorhaben stillschweigend in der Schublade verschwinden. Mit der Realisierung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene hat es die Bundesregierung in der Hand, ein wichtiges Signal zu setzen: Die freiheitliche Demokratie braucht zu ihrem Funktionieren nicht nur wirksamen Schutz vor äußerer und innerer Bedrohung. Ebenso bedarf es gerade jetzt der Stärkung der Bürgerrechte. Nur so kann eine für das Bestehen des Rechtsstaates unabdingbare Balance zwischen staatlichen Eingriffsbefugnissen und grundrechtlich gewährleisteter Wahrnehmung der Bürgerrechte erreicht werden. Wenn die Bundesregierung auf diese Fragen nur einen geringen Bruchteil der Energie verwenden würde, die nach dem 11. September 2001 für die Verschärfung der Sicherheitsgesetze aufgebracht wurde, wäre eine Verabschiedung des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode möglich sein.

Andere haben Notwendigkeit und Nutzen von gesetzlich verankerten Informationszugangsrechten längst erkannt: Mit Nordrhein-Westfalen ist jetzt ein weiteres Land hinzugekommen, das neben Brandenburg, Berlin und Schleswig-Holstein den Zugang zu Informationssammlungen der Behörden eröffnet. Seit dem vergangenen Jahr gibt es auf EU-Ebene ein Zugangsrecht für alle Bürgerinnen und Bürger zu den Unterlagen der EU-Organe. Der Bund sollte endlich handeln, statt verglichen mit den meisten europäischen Staaten allmählich in die Rolle des Schlusslichts zu geraten.

Die AGID begrüßt ausdrücklich die Pläne der Verbraucherschutzministerin, auf Bundesebene ein Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen. Damit soll die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über Produkte, Produkteigenschaften, Herstellungsmethoden usw. verbessert werden. Besonders wichtig ist, dass das Gesetz nicht nur die Behörden zur aktiven Information verpflichten soll, sondern dass auch private Unternehmen in die Pflicht zur Verbraucherinformation genommen werden. Durch ein solches Gesetz würde die Rolle der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Marktwirtschaft gestärkt. Die AGID fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zügig zu erarbeiten und noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

Der Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten Deutschlands gehören die Informationsbeauftragten der Länder an, in denen Informationsfreiheitsgesetze in Kraft sind. Den Vorsitz in der AGID führt derzeit Schleswig-Holstein.

Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten in Deutschland:

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Telefon: 030/7560-8966 / Telefax: 030/2155050 E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg Telefon: 033203/356-41 / Telefax: 033203/356-49 E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de

Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen Telefon: 0211/38424-92 / Telefax: 0211/38424-10 E-Mail: mailbox@mail.lfd.nrw.de

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Telefon: 0431/988-1200 / Telefax: 0431/988-1223 E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

Zurück