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Nochmal AGB von ISPs



Nochmal AGBs, ich hatte behauptet, die Inhalte gingen den Provider nichts
an, der Provider soll einfach das, was der Kunde will, ausfuehren, dafuer
wird er bezahlt. Eine ABG die sich auf Inhalte bezieht, die der Kunde ins
Netz setzen will, ist aus dieser Sicht "ueberraschend" usw. Man stelle
sich einmal vor, der Provider wolle ein bestimmtes Image, bestimmte
Inhalte koennten es verderben. Ueber sowas muss besonders verhandelt
werden.

Nun etwa Kinderpornos, die die Polizei beschlagnahmen will. In dieser
Situation, die von der des Vertragsschlusses streng zu unterscheiden ist,
kommt es auf den Vertrag zwischen ISP und Kunde ueberhaupt nicht an.

Heiko