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Kennzeichenrecht und Verwechslungsgefahr..



Da wir beim Thema sind: In der neuesten NJW ist ein recht netter
tiefschuerfender Artikel zum DNS Recht erschienen. Inwieweit die
Rechtsprechung da rechtschoepferisch taetig ist. Mit welcher Begruendung
auch immer. "Wegen der Besonderheiten des Internets."

Ein Aspekt ist dabei sicher anders zu beurteilen, naemlich die
Verwechslungsgefahr. Etoy und etoys, das ist einfach ein Buchstabe mehr,
daran gibts nichts zu ruetteln. Ganze Wortumfelder, siehe auch cnn.com und
cnnews.com (aus .cn), zu schuetzen, das geht zu weit.