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Re: Kennzeichenrecht und Verwechslungsgefahr..



Hallo,

Heiko Recktenwald schrieb:

> Ein Aspekt ist dabei sicher anders zu beurteilen, naemlich die
> Verwechslungsgefahr. Etoy und etoys, das ist einfach ein Buchstabe mehr,
> daran gibts nichts zu ruetteln. 

Etoy war Jahre vor eToys.com da. Daran gibts auch nichts zu rütteln ...


Ciao
  Alvar

PS:
Falls es hier üblich ist sich vorzustellen, bitte kurz schreien. :)

-- 
Alvar C.H. Freude  |  alvar.freude@merz-akademie.de

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