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Re: Re-6: SWPAT: Technikbegriff im Detail



On Thu, Dec 07, 2000 at 06:21:35PM +0100, Heiko Recktenwald wrote:
> Ja, das wuerde mich auch interessieren. Anspruch ist Anspruch, dachte ich
> bisher.

H. von Dir hätte ich mehr erwartet. Wo sind die Schranken
(explizit) in Deinem Beispiel? Es gibt Besitzrechte. Das sind
Gegenrechte und damit auch Schranken. Dennoch weicht der
Anspruchsaufbau ab. Wo aber ist das bei den von Dir implizit
zitierten deliktischen Rechten. Urheberrecht kann natürlich als
ein Spezialfall des Deliktsrechts gesehen werden. Dennoch gibt es
eine Menge Unterschiede, insbesondere zum Patentrecht. Ist Anspruch
wirklich Anspruch und wenn ich einen habe, kann ich das auch
durchsetzen? Das kommt darauf an, was Du als "Anspruch" siehst:
Inclusive oder exclusive der Schranken. Deine Bemerkung war im
Gefolge als exclusive der Schranken zu sehen und daher falsch. 

Leider ist Provokation nicht alles und wenn die Qualität Deiner
Provokation weiter so leidet, dann wird mein ranking sich ändern.

Gruss

R.