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IFPI 1983 bis 2000



Auf 17C3 findet am 28.12. eine kontroverse Debatte statt
zwischen Sperrfans und anderen."Die Freiheit der Bits und
die Finanzierung der Kuenstler". Um 20 Uhr in der AulaKx
 Von der IFPI, die mit RPS eine Zwangsfiltern bei
den ISPs mit womoeglich stundenaktuellen Zensurlisten von
URLs auf Kosten von sonstwem wuenscht, kommt Herr Schaefer.
Er bekommt statt Blumen etwas aus dem Chaos-Archiv.
1983 erschien im Polizei-Fachmagazin der Artikel
"Die Kriminologie des Musikdiebstahls". Fotos und Grafiken
sind von der deutschen Landesgruppe der IFPI e.V. zur
Verfuegung gestellt worden. Im Text wird auch die historische
Bedeutung von "bootlegs" erklaert: zu den Zeiten der Alkohol-
Prohibition in den USA wurde Schnaps in Stiefeln geschmuggelt.
Ein Absatz beschreibt den "Taetertypus" und "persoenlichkeits-
bezogene Merkmale der ,,Musikdiebes,, (kriminologische
Erkenntnisse". Wörtlich heisst es darin "neuer Prototyp
des Wirtschaftskriminellen".
In warnenden Kaestchen wird bei den verschiedenen Paragrafen
verschiedener Gesetze der Strafrahmen erlaeutert mit
"Gefaengnis" und - mit Ausrufezeichen - "Geldstrafe in
unbegrenzter Hoehe!".
wau