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Re[2]: Napster und Urheberrechteklaerung



Hallo Hartmut,

Monday, February 19, 2001, 6:15:21 PM, you wrote:

PH> Das beantwortet noch immer nicht meine Frage, warum Napster nicht
PH> diejenigen, die ueber den zentralen Server etwas bereitstellen,

Der Server vermittelt bisher ja nur die P2P-Transfers. Der "Content"
liegt weiterhin auf dem Rechner der Users (womit wohl auch die recht-
liche Verantwortung für das Angebot halbwegs brauchbar eingegrenzt
werden kann. Sinnvoll ist eine Verfolgung von Einzelusern bei der
derzeit verwendeten Anmeldeprozedur/Nutzerverwaltung allerdings
nicht).

Siehe auch die Links in meiner ersten Antwort.

PH> verantwortlich macht.

Dazu müsste man zunächst einzelne Angebote zweifelsfrei klassifizieren
können (Siehe [1]).

PH> Im Gegenzug koennte Napster ihnen ja auch Vorteile bieten.

Das wird vermutlich auch passieren. Überprüfte Dateien dürften schon
bald entsprechend markiert werden [1] (Vielleicht durch ein stylisches
Sternchen im Client ,), alleine schon um den dann zahlenden Kunden
einen besseren und auch dringend nötigen Service ("Qualitätssiegel",
Resume bei anderen "Usern", Mehrwert eben ...) bieten zu können.

Untersuchungen zeigen ja bereits jetzt, dass die angebotenen Files aus
vergleichsweise wenigen Quellen stammen und nach dem Schneeball/ Lawi-
nenprinzip verbreitet werden. Es wäre auch durchaus denkbar, dass die
Musikindustrie selber solche überprüften Files ins System einbringt.

Auf der anderen Seite kann und wird man so natürlich auch nach und
nach "illegale" (Negativliste) oder gleich pauschal "nicht klassifi-
zierte" (Positivliste) Inhalte ausfiltern oder zumindest nur bis zu
einer bestimmten Datenrate ("Vorhören") durchlassen. Bleibt das
Gesamtangebot dabei akzeptabel und qualitativ hochwertig, dürften auch
genug Nutzer für ein kommerziell lukratives Geschäftsmodell übrig
bleiben.

Denkbar wäre auch ein Bonussystem für User, bei denen besonders viele
"Sternchentitel" erfolgreich gesaugt werden konnten. Ach, da geht
_technisch_ eine Menge ...

PH> [..] Damals diskutierte man ueber ein Vermummungsverbot, nicht
PH> ueber technische Mittel, mit denen man die weitergegebenen
PH> politischen Gedanken entschaerfen koennte.

Womit wir wieder mitten in einer Diskussion über Kryptoverbote waeren.


MfG
 Olaf, ./di


[1] http://www.heise.de/newsticker/data/jk-22.10.00-003/

[..] Die Kontroverse um die technische Machbarkeit beruht darauf, dass
Napster für jede MP3-Datei, die ein einzelner User anbietet, den
MD5-Hash auf seinen Servern speichert. Dies identifiziert jede
einzelne bei Napster registrierte Datei eindeutig, auch wenn es sich
nur um unterschiedliche Datei-Versionen des gleichen Songs handelt.
Ursprünglich benutzte Napster dies für eine Resume-Funktion, die
abgebrochene Downloads wieder aufnimmt. Laut Napster wurde dies
eingestellt, da es nie richtig funktioniert habe. Die Programmierer
spekulieren nun nach den Angaben von Inside aber, dass dies eher auf
Grund juristischer Bedenken geschehen sei, da ein funktionierendes
Resume bewiesen hätte, dass Napster die getauschten Songs eindeutig
identifizieren könne: Die Funktion wurde gerade zu dem Zeitpunkt
wieder entfernt, als Rechtsanwälte der RIAA sie als Beweis für die
Möglichkeit zitierten, Napster könne Urheberrechtsverletzungen
erkennen. [..]


-- 
Best regards,
 Joerg-Olaf                            mailto:js@fx3.de