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Re: E-Mail Ueberwachung.



> >Ganz abgesehen von der Kostenargumentation....
> 
> Zahlt doch eh' der Betreiber, nicht der Staat.

Eben.
> 
> >Fuer mich ist das TKG eine Folge der Privatisierung der Post, mehr nicht.
> 
> Ein schwerer Irrtum. Gerichte richten nach den Buchstaben des Gesetzes,
> nicht nach Deiner Interpretation: "Das ist doch schwachsinnig."

Man muss das Internet da wohl schichtenmaessiger hineininterpretieren ;-)
Und die Privatisierung der Post ist lange vorbei...

Gegen Ueberwachung hab ich an sich nichts, solange klar ist, was mit den
Daten geschieht. Aber mich nervt doch etwas dieser staatliche
Herrschaftanspruch ueber die Netze. Das scheint, siehe Kosten, ueber den
allgemeinen Herrschaftsanspruch, Territorialhoheit etc, weit
hinauszugehen. Immerhin sind Internetdienstleistungen noch
genehmigungsfrei. Aber eben erzaehlt mir einer, er haette vor einem
Jahr eine Aufforderung zur Registrierung bekommen, mit netter
Zwangsgeldandrohung. Wozu ? Damit die Post weiss, was Sache ist ? Was geht
die das an ?

Es sollte zu solchen Fragen etwas mehr Rechtsprechung geben. Sonst kriegen
wir ein sehr komisches Gewohnheitsrecht. Irgendein seltsamer Mischmasch,
aus unklaren Andeutungen, Leuten, die alles moegliche mitmachen.

Dabei waere sowas wie Ueberwachung doch auch ganz klar
regelbar. Konkreter. "Kennung", das soll bestimmt sein ?

H.