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Re: Wann ist es Zeit, sich zu wehren?
- To: debate@lists.fitug.de
- Subject: Re: Wann ist es Zeit, sich zu wehren?
- From: Florian Weimer <fw@deneb.enyo.de>
- Date: Thu, 26 Jul 2001 00:42:51 +0200
Igor Gilitschenski <Igor.Gilitschenski@RUS.Uni-Stuttgart.DE> writes:
>> Es ist noch andere Abhilfe möglich, da die Verfassungsorgane noch
>> operieren.
> Welche sind es denn auf der EU Ebene, abgesehen vom
> Verfassungsgericht (falls es ein solches gibt. Oder heisst
> es einfach Europaeischer Gerichtshof)?
Das BVerfG kann ja auf Antrag prüfen, ob die Abtretung von
Hoheitsrechten sich noch mit den im Grundgesetz verankerten
Grundrechten vereinbaren läßt.
> Ausserdem steht das vorher erwaehnte in der deutschen Verfassung.
Es gibt keine deutsche Verfassung, nur das ewige Provisorium namens
Grundgesetz.
> Eine
> EU - Verfassung gibt es ja noch net, sondern nur komische Rahmenvertrae-
> ge, welche ja weit von einer Verfassung entfernt sind.
Es gibt diverse verbriefte Rechte, die aber vielleicht trotz ihres
Namens eine eher ungewohnte Bedeutung haben (siehe Freizügigkeit).