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(Fwd) [FYI] Vierzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission zu SWPAT




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To:             	intprop-l@topica.com
From:           	Axel H Horns <horns@ipjur.com>
Subject:        	[FYI] Vierzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission  zu SWPAT
Date sent:      	Tue, 9 Jul 2002 09:47:31 +0200
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Organization:   	NONE

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[For those of you who can read German texts: The German 
"Monopolkommission", a government-related "Commission on Anti-
Competition Monopoles", has just now issued their main regular 
opinion for the period 2000/2001. Inter alia, they argue against
"software patents" but the overall context of their statement seems to
make clear that they did not even understand the problem. For example,
they say that they are against the CEC proposal on computer-
implemented inventions, arguing this proposal would "introduce
software patents". This is, clearly, nonsense because of the
Commission Draft is a rather conservative attempt to harmonise EU law
on the basis of the current status of the EPC. Patents on computer-
implemented inventions need not to be introduced, they are a genuine
part of the EPC.                                   ---AHH]    


http://www.monopolkommission.de/haupt_14/sum_h14.pdf

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NETZWETTBEWERB DURCH REGULIERUNG  

Vierzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission   

gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB   

- 2000/2001 -   

Kurzfassung   

S p e r r f r i s t: Frei ab Montag, 8. Juli 2002, 12.30 Uhr   

[...]  

112.* Im Berichtszeitraum hat sich die Diskussion darüber 
intensiviert, ob und allenfalls wie für Softwareprodukte die 
Möglichkeit des Patentrechtsschutzes geschaffen werden soll. In 
dieser Debatte haben sich einerseits Stimmen erhoben, die einen 
Patentschutz für Computerprogram-me in Europa verlangen, um 
befürchtete Wettbewerbsnachteile für europäische gegenüber US-
amerikanischen Unternehmen zu verhindern. Nach einem 
Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 20. Februar 2002 über die
Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindun-gen soll
Computersoftware grundsätzlich patentierbar sein, wenn sie einen
„technischen Beitrag“ leistet. Gegen eine Ausdehnung des
Patentschutzes auf Computerprogramme haben sich die Hersteller von
sog. Open-Source-Software ausgesprochen. Sie befürchten hohe
Mittlungskosten und Marktzutrittsbarrieren. Bereits durch die
Anwendung des geltenden Europäischen Patent-rechtsübereinkommens (EPÜ)
werden Computerprogramme zwar nicht “als solche” geschützt, können
aber Patentschutz zuerkannt bekommen, wenn sie einen “technischen
Beitrag” leisten. Aus ökonomischer Sicht ist die Sinnhaftigkeit eines
Patentschutzes danach zu beurteilen, ob dieser effiziente Anreize für
die Investition in Forschung und Entwicklung setzt. Immaterielle
Gü-ter zeichnen sich dadurch aus, dass sie beliebig und kostenlos
reproduzierbar sind und der Konsum von Wissen durch eine Person eine
andere Person nicht daran hindert, dieses Wissen ebenfalls zu
konsumieren. Der Einzelne wird deshalb nur so viel in die Produktion
von Wissen investieren, wie er durch seinen eigenen Konsum
rechtfertigen kann. Deshalb müssen Anreize, z.B. durch Patente,
geschaffen werden, die die kostenintensive Produktion von Wissen in
einem darüber hinausgehenden Maß bewirken. Im Gegensatz zur
allgemeinen Annahme, dass weitge-hender immaterialgüterrechtlicher
Schutz zu höherer Investitionstätigkeit führt, vermochten Un-
tersuchungen, die unter ähnlichen Bedingungen wie die der
Softwareindustrie operierten, eine generelle Zunahme der Ausgaben für
Forschung und Entwicklung nicht nachzuweisen. Vor die-sem Hintergrund
bewertet die Monopolkommission eine Ausdehnung des Patentschutzes auf
Computerprogramme kritisch. Die mit dem Patentschutz verbundene
vorübergehende Monopol-stellung eines Unternehmens ist geeignet, die
Konzentrationstendenzen auf dem Markt für Soft-wareprodukte weiter zu
verstärken und den Wettbewerb zu behindern.   

[...]  

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