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Re: (Fwd) [FYI] Vierzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission zu SWPAT



> [For those of you who can read German texts: The German
> "Monopolkommission", a government-related "Commission on Anti-
> Competition Monopoles", has just now issued their main regular
> opinion for the period 2000/2001. Inter alia, they argue against
> "software patents" but the overall context of their statement seems to
> make clear that they did not even understand the problem. For example,
> they say that they are against the CEC proposal on computer-
> implemented inventions, arguing this proposal would "introduce
> software patents". This is, clearly, nonsense because of the
> Commission Draft is a rather conservative attempt to harmonise EU law
> on the basis of the current status of the EPC. Patents on computer-
> implemented inventions need not to be introduced, they are a genuine
> part of the EPC.                                   ---AHH]

Wozu immer wieder diese vorangestellte Desinformation?

"current status of the EPC" steht doch offensichtlich fuer "current status
of the EPO caselaw".

Die Gesetze aller Laender sind Kopien des EPUe.  An was sollen die noch
angeglichen werden?

Wenn das EPUe bereits Swpat vorsieht (man lese den Text und die
Pruefungsrichtlinien von 1978 um sich zu ueberzeugen, dass es sie
verbietet), wozu muss dann noch etwas harmonisiert werden?

Der von Horns propagierte Begriff "computer-implementierte Erfindungen"
wurde vom EPA erst vor ca 2 Jahren eingefuehrt.  Das EPUe stammt von 1973.

Es ist erschreckend, wie hartnaeckig unlogisch und rechtsverdreherisch
auch Leute auf dieser Liste schwarz zu weiss umzunennen bereit sind,
sobald es um ihr Lieblingskind oder ihren Brotberuf geht.

Leider kann ich nicht auf die einschlaegigen Teile der
swpat.ffii.org-Dokumentation zeigen, da heute eine entsscheidende
Festplatte abgeschmiert ist.  Vielleicht morgen wieder.

> http://www.monopolkommission.de/haupt_14/sum_h14.pdf
>
> ------------------------------ CUT ------------------------------
>
> NETZWETTBEWERB DURCH REGULIERUNG
>
> Vierzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission
>
> gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB
>
> - 2000/2001 -
>
> Kurzfassung
>
> S p e r r f r i s t: Frei ab Montag, 8. Juli 2002, 12.30 Uhr
>
> [...]
>
> 112.* Im Berichtszeitraum hat sich die Diskussion darüber
> intensiviert, ob und allenfalls wie für Softwareprodukte die
> Möglichkeit des Patentrechtsschutzes geschaffen werden soll. In
> dieser Debatte haben sich einerseits Stimmen erhoben, die einen
> Patentschutz für Computerprogram-me in Europa verlangen, um
> befürchtete Wettbewerbsnachteile für europäische gegenüber US-
> amerikanischen Unternehmen zu verhindern. Nach einem
> Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 20. Februar 2002 über die
> Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindun-gen soll
> Computersoftware grundsätzlich patentierbar sein, wenn sie einen
> „technischen Beitrag“ leistet. Gegen eine Ausdehnung des
> Patentschutzes auf Computerprogramme haben sich die Hersteller von
> sog. Open-Source-Software ausgesprochen. Sie befürchten hohe
> Mittlungskosten und Marktzutrittsbarrieren. Bereits durch die
> Anwendung des geltenden Europäischen Patent-rechtsübereinkommens (EPÜ)
> werden Computerprogramme zwar nicht “als solche” geschützt, können
> aber Patentschutz zuerkannt bekommen, wenn sie einen “technischen
> Beitrag” leisten. Aus ökonomischer Sicht ist die Sinnhaftigkeit eines
> Patentschutzes danach zu beurteilen, ob dieser effiziente Anreize für
> die Investition in Forschung und Entwicklung setzt. Immaterielle
> Gü-ter zeichnen sich dadurch aus, dass sie beliebig und kostenlos
> reproduzierbar sind und der Konsum von Wissen durch eine Person eine
> andere Person nicht daran hindert, dieses Wissen ebenfalls zu
> konsumieren. Der Einzelne wird deshalb nur so viel in die Produktion
> von Wissen investieren, wie er durch seinen eigenen Konsum
> rechtfertigen kann. Deshalb müssen Anreize, z.B. durch Patente,
> geschaffen werden, die die kostenintensive Produktion von Wissen in
> einem darüber hinausgehenden Maß bewirken. Im Gegensatz zur
> allgemeinen Annahme, dass weitge-hender immaterialgüterrechtlicher
> Schutz zu höherer Investitionstätigkeit führt, vermochten Un-
> tersuchungen, die unter ähnlichen Bedingungen wie die der
> Softwareindustrie operierten, eine generelle Zunahme der Ausgaben für
> Forschung und Entwicklung nicht nachzuweisen. Vor die-sem Hintergrund
> bewertet die Monopolkommission eine Ausdehnung des Patentschutzes auf
> Computerprogramme kritisch. Die mit dem Patentschutz verbundene
> vorübergehende Monopol-stellung eines Unternehmens ist geeignet, die
> Konzentrationstendenzen auf dem Markt für Soft-wareprodukte weiter zu
> verstärken und den Wettbewerb zu behindern.
>
> [...]
>
> ------------------------------ CUT ------------------------------
>
> ==^================================================================
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>
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