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Patentlizenz-Massenverfahren (War: Wie JPEG-Bilder wertlos werden)
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- Subject: Patentlizenz-Massenverfahren (War: Wie JPEG-Bilder wertlos werden)
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Mon, 22 Jul 2002 20:35:47 +0200
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On 22 Jul 2002, at 15:17, Alexander Stohr wrote:
> > Woher bekomme ich eine Lizenz fuer meine "xv" oder "communicator"
> > Software
> ?
>
> Von einem Software-Hersteller, der das entsprechende Produkt hat und
> den Patentinhaber finanziell befriedigt hat. Wie bekannt, die
> Situatiohn ist noch sehr neu, und die Zahl der Lizenznehmer noch sehr
> bescheiden. Direktverkaeufe an Endkunden strebt der Patentinhaber
> offenbar nicht an.
>
> Das steht uebrigens im Gegensatz zu dem was z.B. in der Musikbranche
> geht, man kann dort per minimalem Beitrag z.B. die Rechte an
> Musikstuecken fuer die oeffentliche Auffuehrung erwerben, oder auch
> fuer weitere private Kopieen. Bei einem verbandslosen Patentinhaber
> der noch nichtmal im Ansatz eine "fair use" Lizenzpolitik
> veroeffentlicht hat und faktisch kein Interesse zeigt Endkunden zu
> bedienen geht es wohl nur indirekt.
Wegen der Vielzahl der Rechteinhaber-Lizenznehmer-Kombinationen und
der rein technischen Unmoeglichkeit, sowas in jedem Fall individuell
auszuhandeln (siehe weiter unten), hat man im Urheberrecht schon
lange spezielle Konstruktionen geschaffen, um ein "one-stop licensing
shop" zu realiseren, naemlich die Verwertungsgesellschaften oder
"collecting societies". Das Lutterbeck-Gutachten hat nun z.B.
angeregt, ueber solche Konstruktionen auch mal im Bereich
Patentlizenzen (fuer PC- Software) nachzudenken. Wobei meine
persoenliche Auffassung dahin geht, starker darauf zu achten, dass
alles ausschliesslich auf privatrechtlicher Grundlage ablaeuft- im
Urheberrecht sind z.B. in Gestalt der GEMA Riesenorganisationen
entstanden, denen der Gesetzgeber wohl zuviele Funktionen
aufgebuerdet hat.
Im uebrigen traefe das nur gewerbliche Anwender von PCs, insbesondere
der Privatgebrauch zu nicht gewerblichen Zwecken ist Dank der
Schrankenbestimmungen des PatG sowieso lizenzfrei (§ 11 Nr.1 PatG).
> Ich bin mal gespannt, was Linux Distributoren wie RedHat oder SuSE mit
> dieser JPEG Sache machen. Sie sind es ja gewohnt, dass der Kunde von
> ihren Datentraegern eine beliebige Zahl von Installationen macht.
> Dementsprechend koennten diese Produkte von besonders hohen
> Forderungen betroffen sein.
Im Prinzip halte ich Distributoren wie RedHat und SuSE fuer
wahrscheinliche Ziele von Lizenzforderungen, falls auf den
Ditributionen Software drauf ist, deren Vertrieb als mittelbare
Patentverletzung (§10 PatG) angesehen werden kann (was aber derzeit
wohl als noch nicht ausjudiziert zu betrachten waere). Denn diese
Firmen machen die Ditrubition ja nicht als Privatleute und schon gar
nicht zu nichtgewerblichen Zwecken.
> > > > Das habe ich bei dem Audioverfahren (ac3) fuer DVDs versucht,
> > > > ich wollte eine Lizenz, um mir mit xine DVDs anzuschauen.
> >
> > > Der Monopolcharakter ist hier eindeutig.
> > > Angemerkt sei nur, E-Mail Verkehr bringt in diesem Fall wohl
> > > nichts.
> >
> > Und welcher andere sollte was bringen ?
>
> Wie waers per Einschreiben mit Rueckschein an den Patentinhaber?
> Wenn dieser sich nicht mehr in der Lage ist vor lauter Anfragen
> eine vernuenftige Antwort zu geben, und vor allem seine wichtige
> Post aus den Bergen heraus zu finden wird er sich zwangslaeufig
> dazu durchringen fuer existierende Software und fuer die Endkunden
> eine schnelle und einfache Lizenz-Loesung anzubieten. Einen Berg von
> Dankschreiben sollte er dennoch nicht bekommen...
S.o., meine Bemerkung zu den VGs.
> > Der DMCA beruht u.a. darauf, dass die Verfahren patentiert werden,
> > um bei Handhabung des copyrighted Materials auch wg Verwendung des
> > Verfahrens ans Kreuz genagelt werden zu koennen.
Nee, Quark. DCMA hat mit Patentrecht nichts, aber auch gar nichts zu
tun. Der DCMA verbietet bestimmte Technologien unabhaengig von deren
Neuheit oder sonstigem patentrechtlichen Status.
> Es hat mich auch schon beunruhigt diese Zweigleisigkeit mit der
> heutzutage alles moegliche mit Schut-Rechten zugepflastert wird.
Zweigleisigkeit?
Nein, (mindestens) Dreigleisigkeit:
(1) Urheberrecht
(2) Patentrecht
(3) Technologie-Regulation, z.B. DCMA-artige Bestimmungen,
Exportkontrollbestimmungen u.v.m.
> Jedoch ist es im Sinne des DCMA nicht wichtig, dass ein Verfahren
> patentiert wird. Das DVD-Codierungsverfahren ist lediglich ein
> Betriebsgeheimnis seiner Erfinder und deren Lizenznehmer (das ist hier
> keine Patent-Lizenz, einfach nur eine Software Lizenz). Mann kann die
> DVD-Algorithmen dementsprechend auch nirgends in einer Patentschrift
> nachlesen.
Ich weiss nicht, ob das DVD-CSS irgendwo patentiert ist. Ist auch
egal, das DCMA hat damit nichts zu tun.
Der Witz beim DVD-CSS ist folgender:
Wenn die Video-DVDs nicht per CSS verschluesselt waeren, koennte
jeder Hanssel, der die Technik dazu hat, Abspielgeraete bauen.
Hollywood & Co. moechte aber nur solche Hersteller fuer
Abspielgeraete zulassen, die ich genehm verhalten, d.h. vor allem,
die nur Geraete bauen und in den Verkehr bringen, die den
Regionalcode durchsetzen.
Um das hinzukriegen, verschluesselt man den Inhalt der DVD mit dem
CSS. Der passende Key ist dan ein "Faustpfand": Legalen Zugriff auf
den CSS-Key (oder besser gesagt: auf einen der CSS-Keys) bekommt dann
eben nur derjenige, der vertraglich verspricht, sich an die
"Spielregeln" zu halten, insbesondere im Hinblick auf den
Regionalcode.
Und wer sich den Key per Reverse Engineering "schwarz" besorgt (DE-
CSS!), der bekommt es dann eben mit der DCMA-Keule zu tun.
Da in jedem DVD-Player mindestens ein CSS-Key fest eingebaut ist,
sollte man CSS nie als "Kopierschutzsystem" bezeichnen: Wer eine 1:1
Bitkopie einer _verschluesselten_ DVD machen kann (z.B. der "Pirat"
mit einer DVD-Herstellungsanlage irgendwo in Suedostasien), kann eine
Vervielfaeltigung bewerkstelligen, ohne den Key zu besitzen.
> Der Datentraeger selbst:
>
> - Gebrauchsmuster -> die Druckform und Pressform der Scheibe samt
> Zubehoer
> ist Eigentum der Plattenfirma und darf nicht nachgeahmt werden. -
Hae? Bitte macht Euch erstmal kundig, bevor Ihr solche Geruechte
verbreitet. "Gebrauchsmuster" ist de facto eine Art "kleines Patent";
das hat mit "Druckform" und "Pressform" nichts zu tun.
War vielleicht an ein "Geschmacksmuster" gedacht?
Mir ist nicht bekannt, dass DVD-Verlage das DVD-Label als
Geschmacksmuster hinterlegen, aber ich hatte mit sowas auch noch
nicht naeher zu tun.
> Markenrecht -> Plagiate und Nachempfindungen sind nicht erlaubt, weil
> damit die Marke des Herstellers ausgenutzt oder beeintraechtigt
> waere.
Das Markenrecht betrifft aber nur die "Marke" auf dem Label oder der
Verpackung etc. Egal was fuer ein Inhalt auf der DVD ist, man sollte
tunlichst nicht "BERTELSMANN" draufdrucken wenn man nicht zufaellig
selber "BERTELSMANN" ist (oder wenigstens ne Lizenz von denen hat).
> - Werk(e) im Sinne des Urheberrechts -> der Urheber hat alle Rechte
> am Werk und darf dessen Verwertung und Nutzung kontrollieren.
Der Urheber hat nicht "alle Rechte" am Werk. Was er kontrollieren
darf oder nicht darf, ist insbesondere im UrhG normiert. Bestimmte
Rechteinhaber moechten gerne die Verwertung und Nutzung sehr
umfassend und ueber den im UrhG normierten Umfang hinaus
kontrollieren. Das geht mit dem UrhG fuer sich genommen nicht; dazu
braucht man technische Durchsetzungssysteme ("DRM"), die dann
wiederum von Technologieverboten a la DCMA gestuetzt werden.
> Kopierschutz ist als ein Teilbereich des Urheberrechts realisiert.
Sagen wir mal, er ist (oder: soll zukuenftig) formal Bestandteil des
UrhG werden. Systematisch gesehen hat das m.E. mit Urheberrecht
nichts mehr zu tun; es ist Technologie-Regulation. Ebenso ist der
Datenbankschutz formal in das UrhG integriert, hat aber damit kaum
noch was zu tun.
--AHH
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