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Re: Stand der Dinge in Sachen Softwarepatente



Hi,

At 23:10 Uhr +0200 13.08.2002, Kiani&Springorum wrote:

>Maschinenmodelle gleichwertig sind. Daher macht es auch keinen Sinn zwischen
>beiden patentrechtlich zu unterscheiden.

Denke zwischen einer Paintbox usw und einem Universalcomputer mit Photoshop
besteht schon ein Unterschied. Vielleicht wird der ja mit zunehmender
Rechengeschwindigkeit geringer, es ist aber doch ein praktischer, ob ich
eine Rechenoperation einem Spezialchip zuweise, der im Hinblick auf diese
einzige Aufgabe hin optimiert ist, blitzschnell mp3s hin und her  rechnet
oder das einfach einen Pentium machen lasse. Ich hab noch eine alte
Mirokarte mit einem mjpeg chip.

Man kann natuerlich sagen Softwarepatente will ich ueberhaupt nicht oder
ich will sie immer, theoretisch handelt es sich immer um Rechnerei, ganz
gleich in welchem Gewand sie daherkommt.

Eine Abgrenzung auf der Hardwareebene erinnert aber mehr an die alte
Unterscheidung zwischen Literatur und Klempnerei.

Zumindestens waeren dann Investitionen in Chipfabriken geschuetzt, wenn man
diesen Schutz auch durch die Verwendung eines Universalcomputers "umgehen"
koennte.

Dass da fuer sogenannte Softwarepatente nicht viel uebrig bleibt ist mir
ganz recht.


H.



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