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Re: Strafprozess gegen mich wegen Aeusserung im Internet



At 21:52 06.01.2003 +0100, you wrote:
Hallo Joerg-Olaf,

On Mon, 6 Jan 2003 21:24:32 +0100
Joerg-Olaf Schaefers <listen@fx3.de> wrote:
>
> Eine Sache ist mir - als Nichtjuristen - aber nicht so recht klar.
> Wie weit ist die Sache mit den "illegalen Beweisen", also den bei
> T-Online/Telekom vorgehaltenen Daten, eigentlich entscheidend in
> einem solchen Verfahren?

Mein Anwalt sagt, es sei juristisch überhaupt nicht entscheidend.

Hätte sich eine staatliche Stelle illegal verhalten, wäre das unter Umständen entscheidend. Wenn sich aber eine privatwirtschaftliche Stelle (hier: T-Online) illegal verhält, werden die Beweismittel dadurch nicht weniger relevant.

Nett ist es natürlich trotzdem, darüber zu spekulieren, warum niemand ernsthaft gegen T-Onlines illegale Datensammlung vorgeht, obwohl staatliche Stellen seit mindestens Anfang 2002 davon wissen (laut Heise-Artikel, genaue Quelle in meiner Presseerklärung).
dagegen vorgehen kann jeder Betroffene, also jeder T-Online Flatrate Kunde. Zuständig ist beim Regierungspräsidium in Darmstadt Herr Ralf-Menger:

"Menger, Ralf" <R.Menger@rpda.hessen.de> (*)

je mehr sich dort melden, desto besser...sowie steht einem der zivilrechtliche Klageweg aus dem geschlossenen Providervertrag offen. Letzteres hat eine Erfolgsaussicht allerdings wohl erst nach einem Abschluß des von Herrn Menger betriebenen Verfahrens; wie er mir sagte im Frühjahr dieses Jahres.

Schönen Gruß Horst-Walter

(*)
Az.: xxx (bitte stets angeben)
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Sehr geehrter Herr Dr. Schwager,
ich bestätige den Eingang Ihrer Eingabe bezüglich der T-Online International
AG, die hier unter dem o.a. Aktenzeichen bearbeitet wird.
Wie sie unter http://www.heise.de/newsticker/data/hod-07.02.02-000/ sehen
können, befasst sich meine Dienststelle bereits einige Zeit mit dieser
Frage. Die Computerzeitschrift c´t hat das Thema in der Ausgabe 19/02 unter
der Überschrift "Anonymität im Internet" vor einigen Wochen nochmals
wortreich beleuchtet. Dabei ist durch die Formulierungen der c´t bei vielen
Lesern der Eindruck entstanden, meine Dienststelle würde das Thema
nachrangig behandeln, da (allerdings nur bis zum Erscheinen der c´t) kaum
Beschwerden gegen T-Online eingegangen waren. Diesem Eindruck möchte ich
entschieden entgegentreten. So hatte ich z. B. bereits im Frühjahr 2002
veranlasst, dass diese Problematik in dem obersten Beratungsgremium der
Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer auf die Tagesordnung gesetzt
wird. Es sollte also deutlich sein, das das Regierungspräsidium Darmstadt
diese juristische Fragestellung schon sehr früh recht ernst genommen hat und
seither mit allererster Priorität behandelt - und zwar unabhängig von der
Zahl der hier eingehenden Eingaben.