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Bundesregierung zur zeitlich begrenzten Netz-Veroeffentlichung



Vielleicht tröstet das den ein oder anderen, der vergeblich versucht,
Beiträge aus dem debate-Archiv entfernen zu lassen.

Recht/Unterrichtung INSOLVENZRECHTLICHE BEKANNTMACHUNGEN IM INTERNET
ZULASSEN

Berlin: (hib/MAP) Die vorgesehene gerichtliche Veröffentlichung von
Insolvenzdaten im Internet bewirkt keine Verschlechterung der
Situation für den Insolvenzschuldner. Es besteht daher kein dringender
gesetzgeberischer Handlungsbedarf.  Zu diesem Ergebnis kommt die
Bundesregierung in ihrem Bericht über den Daten- und
Persönlichkeitsschutz bei der Veröffentlichung insolvenzrechtlicher
Daten über das Internet (15/181). Öffentliche Bekanntmachungen können
danach nicht mehr nur in einem Veröffentlichungsblatt, sondern
stattdessen auch im Internet erfolgen.  Die Regierung ging dabei der
Frage nach, wie verhindert werden kann, dass Daten, die im Internet
veröffentlicht werden, nach Ablauf der gesetzlichen Löschungsfrist
durch Dritte über das Internet verbreitet werden.  Ein Kopieren der
Daten durch Dritte, heißt es, sei nach dem Stand der Technik
ausgeschlossen, da die Internetveröffentlichungen der Gerichte
festgelegten Datenschutzanforderungen entsprechen müssen. Es sei nicht
zu erwarten, dass Dritte sich künftig elektronisch aufbereitete Daten
über Insolvenzverfahren auf wesentlich leichterem Wege als bisher
beschaffen können, so die Bundesregierung. [...]

(hib)

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