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[FYI] [Heise] T-Online darf bei Flatrates IP-Nummern speichern



Hallo Liste,

http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.01.03-001/

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T-Online darf bei Flatrates IP-Nummern speichern
[14.01.2003 18:27 ]

Das Regierungspräsidium Darmstadt[1] hat als zuständige
Datenschutz-Aufsichtsbehörde entschieden, dass T-Online als
Zugangsanbieter mitspeichern darf, welchen Kunden in einem bestimmten
Zeitraum welche IP-Adresse zugewiesen wird. Diese Entscheidung gilt für
jede Art des Internet-Zugangs für Privatkunden, also auch für
Flatrate-Zugänge. Die Behörde war von einer Reihe von betroffenen
T-Online-Kunden gebeten worden zu prüfen, die Praxis von T-Online, diese
Daten 80 Tage ab Rechnungsstellung zu speichern, gegen geltendes
Datenschutzrecht verstößt.

In der Begründung zur Entscheidung, die heise online vorliegt, heißt es
wörtlich: "Die Speicherung der IP-Nummer ist gerechtfertigt, damit die
T-Online International AG im Zweifelsfall die kostenpflichtige
Erbringung ihrer Leistung wirklich korrekt und durchsetzbar nachweisen
kann. Die IP-Nummer dient dazu, die Fehlersicherheit der
Datenverarbeitung sowie die Nachweisbarkeit und die Durchsetzbarkeit von
Forderungen zu gewährleisten. Es muss anerkannt werden, dass diese Ziele
ohne die vergebene und dokumentierte IP-Nummer gerade bezüglich der für
die Abrechung notwendigen Aufstellung der Nutzungsdaten bei zeit- und
volumenabhängigen Nutzungstarifen grundsätzlich nicht ohne
diesbezüglichen Qualitätsverlust erreicht werden können. Bei so
genannten 'Flatrates' muss bezüglich der Abrechungszwecke berücksichtigt
werden, dass Kunden der T-Online International AG innerhalb des
T-DSL-Flat-Tarifes auch Verbindungen über ISDN, Modem oder GSM aufbauen
können, die dann nicht mehr pauschal, sondern zeitabhängig verrechnet
werden."

Zur Entscheidungsfindung hat die Aufsichtsbehörde in Darmstadt etwa ein
Jahr benötigt. Erste Beschwerden von Kunden waren dort im Februar des
vergangenen Jahres eingegangen, als heise online darüber berichtet
hat[2], dass T-Online Nutzer von P2P-Tauschbörsen identifiziert und
ermahnt hatte.

Weitere Informationen und eine erste Einschätzung von Stefan Jaeger,
Datenschutzexperte und freier Autor von c't, finden sich im
ausführlichen Bericht zum Thema auf c't-Aktuell:

T-Online darf Flatrate-IP-Nummern speichern[3] 
(hob[4]/c't)

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  [3] http://www.heise.de/ct/aktuell/data/hob-14.01.03-000/
  [4] mailto:hob@ct.heise.de 

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Tschuess, Tim.

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Nimm 1/9 vom Durchmesser weg und konstruiere ein Quadrat aus
dem Rest; das hat die gleiche Flaeche wie der Kreis.
-> Ahmes, ca. 1850 v. Chr.


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