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Re: heise online: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren zu Domain-Sperreim DNS ein



> Generell besteht aber bei Staatsanwaltschaft und Polizei im Rahmen von 
> Ermittlungen auch mal die Neigung, etwas zu versuchen, was sich im 
> Zweifel rechtlich nicht durchsetzen laesst.

Die haben offenbar ein Ermittlungsverfahren angefangen, mit welcher
Perspektive auch immer, und die Einstellung in Aussicht gestellt, wenn...

Und kamen sich dabei sicher toll vor. 

So richtig rechtswidrig war das an sich nicht, Ermittlungsverfahren gegen
jedermann wegen irgendwelchem Quatsch koennen sie machen, wo es da Grenzen
gibt, koennte man hier mal feststellen lassen, so absolut willkuerlich
wars ja vielleicht nicht, nur eben etwas idiotisch, who knows, eine Kraehe
hackt der anderen..., und einstellen koennen sie sowas auch, wenn..

Das koennte eine Noetigung sein, aber war es verwerflich? So verwerflich
wie Sitzblockaden in Muthlangen? Oder Draengeln auf der Autobahn?

Jedenfalls an sich kein Grund, einen Rechtsanwalt zu bemuehen.

Trotzdem eine Massnahme der Gefahrenabwehr, fuer die die
Staatsanwaltschaften an sich nicht zustaendig sind.

Was soll denn heissen, dass die Gefahr fuer die Zukunft weggefallen ist?
Da muessten sie ja trotzdem wegen der Vergangenheit weiter ermitteln.
Dass sie das nicht tun, zeigt doch deutlich, dass an der Sache nichts dran
war. Naja, vielleicht wars ja doch Noetigung. Wenn die Aktion von
vorneherein nur polizeilichen Zwecken diente. Man koennte sie ja mal
anzeigen. Kostet nichts, muss aber etwas begruendet werden.

Die Internetwirtschaft klagt an...


H.


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