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Fw: BT-Ausschuss zur Folterdiskussion



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Date: Thu, 13 Mar 2003 09:29:59 +0100
From: owner-bt-hib@www.bundestag.de
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Subject: Heute im Bundestag Nr. 055


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Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
FRAKTIONEN BETONEN ABSOLUTES FOLTERVERBOT IN DEUTSCHLAND

Berlin: (hib/RAB)	Die Mitglieder des Menschenrechtsausschusses betonen
die Verbindlichkeit der internationalen und nationalen Regelungen zum
Verbot jeglicher Folter.
Damit schlossen sich die Abgeordneten Erklärungen eines
Regierungsvertreters an, der angesichts der Äußerungen des Vorsitzenden
des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, über das verfassungs- und
völkerrechtliche Folterverbot referiert hatte. Mackenroth hatte die
Anwendung von Folter in Erwägung gezogen, sich dann aber dafür
entschuldigt.
Laut Regierung ist das Folterverbot ein elementares und unabdingbares
Menschenrecht. Das Folterverbot sei nach dem Zweiten Weltkrieg als
Völkerrecht anerkannt worden, nachdem die Folter zuvor teilweise als
legitim angesehen worden sei. Das universelle Folterverbot, so der
Regierungsvertreter, dulde auch im Kriegsfall oder in einem sonstigen
öffentlichen Notstand keinerlei Ausnahme.
Betroffene hätten die Möglichkeit, vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte zu klagen. Dies ergebe sich auch aus den strafrechtlichen
Bestimmungen und erstrecke sich auch auf psychische Folterungen. So gebe
es keinerlei Raum dafür, dass Folter einmal erlaubt sein könnte. 
Für die SPD nimmt die Folter die Würde des Menschen. Das
verfassungsrechtliche Verbot ergebe sich aus Artikel 1 des
Grundgesetzes, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist. Der
Ausschuss für Menschenrechte habe eine entsprechende Aufklärungspflicht
und müsse klar machen, dass jegliche Diskussion über eventuelle
Ausnahmen in emotionalen Situationen schädlich sei.
Beispielsweise sei es schwierig, die Folter in Ländern wie der Türkei zu
verurteilen, wenn auch bei uns über eventuelle Anwendungen von
Foltermethoden nachgedacht werde. Die FDP betonte, Deutschland habe nach
1945 eine Vorbildfunktion auf diesem Gebiet übernommen. Dies müsse auch
weiterhin Bestand haben.
Der Vorsitzende des Richterbundes, Geert Mackenroth, habe einen Fehler
gemacht und sich dafür umfassend entschuldigt. Dies sei akzeptabel, so
dass er weiterhin als Gesprächspartner in Frage komme. Die CDU/CSU drang
darauf, die Emotionen zu versachlichen. In extremen Situationen sei es
vorstellbar, dass für bestimmte Personen die Folter eine "gewisse Logik"
hat.
Der Ausschuss für Menschenrechte habe aber die Verantwortung, durch
seine Öffentlichkeitsarbeit eindeutig klarzumachen, dass jegliche Folter
rechtlich und politisch unakzeptabel sei. Die Bündnisgrünen wiesen
darauf hin, dass es bereits zu Hochzeiten der RAF in den 70er Jahren
eine Diskussion über die Anwendung von Folter gegeben habe.
Die Einstimmigkeit in der Ablehnung dieser Methode sei insbesondere dann
wichtig, wenn die Gesellschaft beispielsweise durch Terror oder
Kidnapping Gefahren ausgesetzt sei. 
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Ciao
Kai

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