Matthias Hannich wrote:
Neben der individuellen Unschärfe der Wahrnehmung von Rechten durch eine Person haben wir heute ein weiteres Problem:Am 02.01.2004 18:09 schrieb Hartmut Pilch:Ich werde sehr sauer, wenn ich gegen meinen Willen photographiert werde. Und erst recht werde ich sauer, wenn ich gleichzeitig lediglich kraft meiner Existenz und Anwesenheit verdächtig bin, etwas verbrochen zu haben.
Wen sollen diese Säuerungsreaktionen interessieren?
Sie sind wohl kaum naturgegeben sondern hängen mit persönlichen Einstellungen und vielleicht mit momentanen Launen zusammen.
Nun, kannst Du näher erläutern, was Deiner Ansicht nach naturgegeben ist?
Die Menschenrechte sind z.B. zwar nicht per se naturgegeben, doch hat man sich wohl irgendwo darauf geeinigt, dass jeder Mensch sie von Natur aus besitzt. Und wenn dort von bestimmten Freiheitsrechten die Rede ist, dann ist damit IMO auch umfasst, dass sie nicht indirekt behindert oder eingeschränkt werden dürfen, was aber die Folge von den hier zur Diskussion stehenden Maßnahmen wäre.
Sobald ich aus meinem Haus trete ist ja nicht automatisch auch meine Privatsphäre aufgegeben, oder mein Privatleben abgeschafft. Auch Tätigkeiten in der Öffentlichkeit können Privatcharakter haben, und genau dann greifen wiederum die Menschenrechte, nämlich dass niemand willkürlich in mein Privatleben eingreifen darf. Ich sehe es nicht als völlig abwegig an wenn daraufhin jemand der Ansicht ist, dass es ein Eingriff in sein Privatleben darstellt, wenn er einfach so bei allen seinen Tätigkeiten in der Öffentlichkeit aufgenommen wird.
Der Rückzug auf das Subjektive in diesen Sätzen könnte als Diskursverweigerung oder auch Drohung verstanden werden. Überzeugen tut das jedenfalls kaum.
Es ist normal, dass jeder Mensch seine Rechte verschieden wahrnimmt und auch Maßnahmen ggf. als einschränkend auffasst, die es in den Augen anderer Menschen gar nicht sind.
Mehr als das Du Dich nicht überzeugen lassen hast, entnehm ich Deiner Bewertung auch nicht.