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Re: Softwarepatente abgelehnt
> Das Problem ist ein Scheinproblem, denn das Urheberrecht einerseits und das
> Patentrecht andererseits haben unterschiedliche Schutzgegenstaende.
[...]
> Die Software als linguistisches Gewebe ist ausschlisslich durch das
> Urgeberrecht monopolisierbar.
"Software als X" und "Software als Y" sind nicht zwei unterschiedliche
Schutzgegenstaende. Vor allem nicht wenn X und Y abstrakte Begriffe
sind, die der Deutung durch Patentanwaelte unterliegen.
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