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Re: Softwarepatente abgelehnt



> verletzt keine Patente. Vielmehr ist es die Kombination eines 
> Regelkreislaufs mit der Bremse um die Stotterbremse effektiver zu 
> machen, also die Benutzung eines Computers, um einen bekannten Vorgang 
> zu beeinflussen. Damit ist die Steuerung patentfähig hat der BGH 
> entschieden. Nun willst Du eine gleiche Steuerung zum bremsen des 
> Flackerns eines Bildschirm einsetzen. Jetzt frage ich Axel, ob das geht 
> oder ob es eine Patentverletzung wäre..

Es kommt darauf an, was im Anspruch steht.

Wenn der Anspruch so abstrakt formuliert ist, dass er sich auf
eine Steuerungsregel in beliebigem Kontext richtet, dann ist auch
ihre Anwendung in beliebigem Kontext eine Patentverletzung. 

Aber das war bei der ABS-Steuerungsregel von 1980 nicht der Fall.


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