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Re: Softwarepatente abgelehnt



Lutz, 

die Stotterbremse funktioniert auch mit einem schnellen Fuss. Das 
verletzt keine Patente. Vielmehr ist es die Kombination eines 
Regelkreislaufs mit der Bremse um die Stotterbremse effektiver zu 
machen, also die Benutzung eines Computers, um einen bekannten Vorgang 
zu beeinflussen. Damit ist die Steuerung patentfähig hat der BGH 
entschieden. Nun willst Du eine gleiche Steuerung zum bremsen des 
Flackerns eines Bildschirm einsetzen. Jetzt frage ich Axel, ob das geht 
oder ob es eine Patentverletzung wäre..

...wir kommen der Sache näher..

Rigo

Am Friday 08 July 2005 12:08 verlautbarte Lutz Donnerhacke :
> Ist es aber nicht vielmehr so, daß sich der Patentschutz beim ABS auf
> die Art des physikalischen Bremsvorhang erstreckt, der beispielweise
> durch ein Programm implementiert wurde?

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