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Re: Softwarepatente abgelehnt



Gert, 

Du akzeptierst die Ansicht, dass es um diese Innovation geht und sagst 
offen: Wir brauchen den für die Interoperabilität, also sollte das 
nicht patentierbar sein. BTW, Interoperabilität ist eine Frage des 
Standards und der Standardsorganisationen und wie sie mit Patenten 
umgehen.

Damit kommen wir irgendwann in jede Hardware-Steuerung hinein und ein OS 
steuert eben Computerhardware. Die interessante Frage ist dann, wo die 
Grenze ist und wo die Grenze gezogen werden soll, damit die innovative 
Steuerung von Einspritzpumpen noch patentierbar bleibt, aber die 
Universalrechner nicht behindert werden. 

Eine Möglichkeit wäre z.B. ein Zweck-Element einzuführen. Das meint auch 
Hartmut (kodiert, denn er sieht das Zweck-Element in der Formulierung 
des Anspruchs, was aber nicht weit führt).

Gruss

Rigo

Am Friday 08 July 2005 15:31 verlautbarte Gert Doering :
> Ein Crypto-Algorithmus ist nur dann nuetzlich, wenn er interoperabel
> verwendet werden kann, ohne patentbehindert zu sein.

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