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Re: Softwarepatente abgelehnt



* Axel H. Horns:

>> Du solltest als (Mit)werfer der Ambivalenzbereich-Nebelkerze mit
>> dieser Kritik etwas zurückhaltender sein. Entweder hast Du das damals
>> selbst nicht verstanden, oder Du hast gezielt Desinformation
>> betrieben.
>
> Na, na! Ach so, ich vergass: Alles was Euch nicht in den Kram passt, wird als 
> "Nebelkerze" gelabelt ...

Hat aus Deiner Sicht die Proklamierung des Ambivalenzbereiches die
Diskussion vorangebracht?

Ich denke, damit wurde eher von den drängenderen Problemen auf der
Verletzerseite abgelenkt, wo diese Ambivalenz nicht in diesem Maße
existiert, da mein bei einer Verletzung mit konkreten Tatsachen
konfrontiert ist.

>> Das deckt sich nicht mit den EPO-Richtlinien:
>> | But if a computer program is capable of bringing about, when running
>> | on a computer, a further technical effect going beyond these normal
>> | physical effects, it is not excluded from patentability, irrespective
>> | of whether it is claimed by itself or as a record on a carrier. This
>> | further technical effect may be known in the prior art.
>>
>> (Guidelines for Examination, Part C, Section 2.3.6)
>
> Die "Guidelines" sind verwaltungsinterne Anweisungen ohne Gesetzeskraft.

Sind sie nicht mit deutschen Verordnungen und Satzungen vergleichbar?

> Sie werden bloss zur Unterrichtung der oeffentlichkeit
> veroeffentlicht.

Trotzdem wird das jetzt etwas kafkaesk.

> Im der Tat meine ich, dass sich die Autoren der Guidelines, die tagtaeglich im 
> Jargon der Patentansprueche arbeiten und denken, hier selbst ein Bein 
> gestellt haben: Deutlicher waere gewesen, sie haetten sich ausgedrueckt wie 
> "... an invention implemented by this software ...".

Ich meinte eher den Aspekt, daß die computerimplementierte Erfindung
im Prinzip schon ohne Computerimplementierung bekannt sein kann und
die Neuheit in der neuen Art der Umsetzung besteht. Bei manchen
Erfindungen mag dieser Schritt tatsächlich eine große Hürde
darstellen. Trotzdem gab es in diesem Bereich in der Vergangenheit
wohl einige Exzesse, weil die Bedeutung dieses Schrittes gelegentlich
bei der Untersuchung erheblich überbewertet wurde.

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