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Re: Softwarepatente abgelehnt



> > Es gab einen Entwurf des Parlaments vom September 2003 und 21 
> > parteiuebergreifende Aenderungsantraege, die eine Mehrheit hatten.
 
...
 
> Zur Abstimmung stand dennoch allein der Entwurf des Rates aus dem Jahre 
> 2004. Deshalb beziehe ich mich auch primaer auf diesen Entwurf.

Zur Abstimmung standen im wesentlichen die 21 Aenderungsantraege.

Haette keiner von diesen die Mehrheit von 367 Stimmen erhalten (sehr
unwahrscheinlich), dann waere der Ratstext in Kraft getreten. 

> > Die Ratsfassung legalisiert tatsaechlich die allgemeine Patentierbarkeit
> > von Software, wie schon vielfach ausfuehrlich begruendet wurde.
> 
> Das geben Wortlaut und Erwaegungsgruende so nicht her.

Schon das Wort "computer-implementierte Erfindung" mit seiner Definition
gibt das her.  Hinzu kommt 

 - Legalisierung von Programmanspruechen.  Diese ergeben nur dann Sinn,
   wenn die Leistung tatsaechlich im Bereich des Programmierens liegt,
   s. auch http://wiki.ffii.org/ProgDilab04En

 - Umdeutung des Begriffs "Programm" aus Art 52 EPUe derart, dass dieser
   Artikel zu bedeutungslosem Wortgeroell wird.

S. mehr dazu unter

   http://swpat.ffii.org/briefe/cons0406/text/

sowie die Begruendungen in einigen der 21 Aenderungsantraege

   http://swpat.ffii.org/papiere/europarl0309/

> vorrangiger Auslegungsmasstab der Richtlinie. Auf meine Nachfrage, mir 
> die Kritierien einer abweichenden sytstematischen oder teleologischen 
> Auslegung zu erlaeutern, kam von Dir nur der Vorwurf, ich wuerde mich 
> hinter juristischen Begriffen verstecken.

Diese Begriffe sind mir durchaus gelaeufig, s. zur Auslegung des EPUe
nach diesen Begriffen auch den Fachartikel

	http://swpat.ffii.org/analyse/epue52/exeg/

dessen englische Uebersetzung von mir stammt.

Es handelt sich um Fachbegriffe fuer Argumentationsregeln, die der
normale Verstand auch so findet.  Die Einbringung dieser Meta-Ebene
in die Fitug-Diskussion erschien mir nicht zweckmaessig.

> Wenn Du allerdings eine 
> juristische Auslegung vornehmen willst - was Du hier ja staendig machst 
> -  dann soltest Du Dich mit dem Handwerkszeug vertraut machen. Das ist 
> alles. 

> Schliesslich erzaehle ich Dir auch nichts ueber programmiertechnische 
> Details, obwohl ich keine einzige Programmiersprache beherrsche.

Genau das sollten die Einbringung einer neuen Diskussion ueber
Auslegungsmethodogien wohl signalisieren.

Allerdings hast du Recht, wenn du darauf hinweist, dass die Ratsrichtlinie
aufgrund der in sie eingebauten Widersprueche und Taueschungsmanoever eine
Auslegung vor sehr grosse Schwierigkeiten stellen und somit durchaus
auch Ansaetze fuer eine Begrenzung der Patentierbarkeit bieten koennte.
Im Falle des Misserfolgs haetten wir auch alles versucht, um aus solchen
Ansaetzen etwas herauszuholen.  Auch schon im Stadium der nationalen
Umsetzung.  Das waere noch heiss geworden.  Allerdings waere als viel
wichtigeres Faktum verblieben, dass das EPA sich mit seinen Idiosynrasien
durchsetzen konnte und dann, wenn nicht wirklich sehr grosser
Widerstand dagegen haette mobilisiert werden koennen, auch eine
idiosynkratische Auslegung durch das EPA die einzig massgebliche
gewesen waere.

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz!  http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/


-- 
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