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Re: Softwarepatente abgelehnt



> > Als die Kommission mit der Erarbeitung des Richtlinienvorschlags begann,
> > stand er ganz im Zeichen der trilateralen Harmonisierung.  Im Gruenbuch
> > wurde die US-Praxis als wegweisend dargestellt, der Erfolg von Microsoft
> > beim Erwerb von Patenten ("bereits 400") angefuehrt.  
> 
> Das mag zwar sein, der Ratsentwurf geht aber ersichtlich nicht so weit 
> wie die US-Regelung. Blosse Geschaeftsmethoden bleiben nach der 
> Richtline nicht schutzfaehig.

Falsch. Geschaeftsmethoden sind der Ratsfassung zufolge patentfaehige 
Erfindungen, wie schon vorher hier im Gespraechsfaden ausgefuehrt wurde.
Den "technischen Beitrag im Rahmen des Nichtnaheliegens" leisten sie
typischerweise dadurch, dass sie im Vergleich zu frueheren 
Geschaeftsmethoden mit weniger Rechenzeit oder Datenraum auskommen.

> Wenn ich also wieder mal lese, Dinge wie 
> der Online-Warenkorb oder die Amazon-One-Click-Bestellung waeren dann 
> in Europa auch patentierbar, dann ist das schlicht Unfug.

Die Amazon-Methode weist im Rahmen des Nichtnaheliegens, sofern gegeben,
einen technischen Beitrag auf, naemlich die Verringerung der Zahl der
erforderlichen Mausklicks.

Die Behauptung, dass dies gemaess Ratsfassung nicht so zu bewerten
waere, ist schlicht Unfug. 

Ich kann nicht verstehen, was nach all den Belegen hier dieses
Schoenreden noch soll.
 
> In der ganzen Diskussion wird IMHO die Stellung des EPA etwas 
> uebewertet. Das EPA ist keine Institution der EU und untersteht auch 
> nicht dem Gemeinschaftsrecht. Wenn wir jetzt eine EU-Richtllinie 
> bekommen, dann kann man nicht zwingend annehmen, dass die bisherige 
> Praxis des EPA auch die Auslegung des Gemeinschaftsrechts bestimmen 
> wird.

Also nochmal:

- Der Ratstext kodifiziert EPA-Praxis.  Das ist das vorgegebene Ziel,
  und das wird auch erreicht.
- er arbeitet mit Begriffen, die kaum einer der an den Verhandlungen 
  Beteiligten versteht und die nur im Rahmen der EPA-Praxis Sinn ergeben. 

Auch schon jetzt glauben viele Gerichte, sich nach dem EPA richten zu
muessen.  Eine Verabschiedung der RiLi haette jeden Zweifel daran
beseitigt, dass die Regeln im EPA gesetzt werden.  Insoweit haette sie
wenigstens Klarheit gebracht, in anderer Hinsicht nicht.

> Das EPA haette im uebrigen erst mal weiterhin nach dem EPÜ 
> entscheiden, sofern das EPÜ nicht an die Richtlinie angepasst worden 
> wäre, was m.W. aber angedacht war.

Das EPA behauptet immer von sich, es wuerde nach EPUe entscheiden.
Selbst wenn es noch so grosse Verrenkungen erfordert.
Darauf kann man sich verlassen.  

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz!  http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/

-- 
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