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Re: Softwarepatente abgelehnt



> > Keine Sophismen bitte. In der Praxis hatten IDEA, MP3, RSA, LZW und
> > Co. nie Probleme eine technische Wirkung hinzuschreiben. Die
> > Nebenansprüche sind ja dann von der technischen Wirkung befreit.
> 
> Die waren als hartcodierte Maschine angemeldet. 

Die waren als Programe angemeldet.  Moeglicherweise kam das Wort "Geraet"
in dem Anspruch vor, aber dann auch nur als ein abstrakter Begriff, unter
den auch ein Programm als "virtuelles Geraet" faellt.

> Eine Software-Implementierung ist dann eine mittelbare Verletzung 
> (Axel hat mir das "mittelbare" schon hundert mal erklärt, ich krieg es aber immer 
> noch nicht hin)

Der Gebrauch im Rahmen eines reinen Programms ist dann eine
unmittelbare Verletzung.  Der Verkauf des Programms (ohne Gebrauch)
eine mittelbare.

> D.h. der Anspruch aus der dampfenden Schleuder gilt auch gegen den 
> nichtdampfenden Zentraldenker. 

Falsch. 

Ein Anspruch gilt nur fuer das, was drin steht -- Ausnahmen wie die
Aequivalenz-Theorie bestaetigen die Regel.

Du hast hier mE ganz elementare Grundsaetze des Patentrechts missverstanden.

Ich weiss nicht, ob man dieses Missverstaendnis dem "Nebelkerzen"-Vorwurf
an Axel zurechnen kann.

Ich befuerchte in diesem Fall, dass du selbst das Missverstaendnis willst,
an ihm haengst, denn ich habe es schon mehrfach in diesem Faden aufgeklaert.

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