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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Martin Uecker schrieb:

> Irgendwie sehe ich immer noch nicht, wie diese nicht
> unerhebliche Mißachtung des Fernmeldegeheimnisses, die eine
> verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung auch schon für
> wenige Tage darstellt, irgendwie im Namen der Abuse-Bekämpfung
> zu rechtfertigen wäre.

Das Fernmeldegeheimnis ist durch die Vorratsdatenspeicherung, soweit
ich sehe, nicht berührt.

-thh

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