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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Hi,

On Thu, Feb 02, 2006 at 09:08:50PM +0100, Twister wrote:
> On Thu, 2 Feb 2006 21:03:11 +0100
> Martin Uecker <muecker@gmx.de> sed:
> 
> > Das Fernmeldegeheimnis bezieht sich nicht nur auf den Inhalt,
> > sondern auf alle "näheren Umstände". Also inbesondere auch wer
> > wann mit wem.
> 
> Ist nicht manchmal schon durch das "wer mit wem" beispielsweise bei bestimmten Links, Mailadressen etc. ersichtlich, worin der Inhalt bestand?

Links und Mailadressen sind bereits "Inhalt".  Diese Information ist einem
IP-Paket nicht anzusehen, ausser man schaut *rein*.

> Als Beispiel sei z.B. (absichtlich trivial ausgesucht) die Nummer genannt, mit der Leute bei DSDS ihren Favoriten wählen.
> Es reicht hier ja die Nummer um zu sehen *wen* sie gewählt haben.
> Wenn es z.B. drei Mailadressen bei der Umfrage xy gibt und jede für eine Antwort steht, wird anhand der Adresse doch schon klar,
> wes Geistes Kind Du bist.
> 
> Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Ja.

gert

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