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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuerEntscheidungsverkuendung



Quoting Hanno 'Rince' Wagner <wagner@rince.de>:

Moinmoin,

Lutz Donnerhacke schrieb am 08. February 2006:

> Mir ist weiterhin eine Adresse (Tel'nr.) zugeordnet, auch wenn ich
> getrennt bin.

Mir ist auch dann eine IP zugeordnet, wenn ich vom Internet getrennt bin.
*grübel* nein. Bei Standleitung-IPs ist Dir ein Netzblock zugeordnet
(üblicherweise), welcher Rechner jetzt welche IP bekommt bleibt Dir
überlassen.
Gut dass Du 'üblicherweise' schreibst. Es wird durchaus praktiziert
Standleitungen mit einem sehr kleinen Netzblock von einer Adresse
auszustatten.
Bei DynIP ist Dir keine IP zugeordnet, wenn Du vom Innternet
getrennt bist.
In der Diskussion sollten wir auch immer im Auge behalten, dass die
IP-Adresse nicht 'mir' oder 'meinem Rechner' zugeordnet wird, sondern
nur dem Vertrag, den ich mit dem Provider abgeschlossen habe.
Vertragsbestandteil sollte dabei natuerlich sein, in wie weit die Dienste
genutzt und oder an Dritte weitergegeben werden duerfen.

 Henrik



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