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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



> Die Frage ist aber in der Tat umstritten. Nachdem aber auch ein KFZ-
> Kennzeichen - was unstreitig ist - als personenbezogenes Datum 
> betrachtet wird, sehe ich keinen Grund IP-Adressen nicht als 
> personenbezogen anzusehen. Der Personenbezug ist grundsaetzlich mit 
> Hilfe des ISP herstellbar. Das reicht.

Na toll.

Das erinnert mich an Entwürfe zum Urheberrecht im Eur. Parlament vor ein paar
Jahren, bei denen das Zwischenspeichern von Webseiten im Browser-Cache, mithin
also das Lesen von öffentlichen Webseiten, zur Urheberrechtsverletzung werden
sollte.

Wie ist es eigentlich mit dem Speichern eingeganener E-Mails?  Das sind
doch wohl erst recht personenbezogene Daten.

Wer Webseiten liest, übergibt damit ebenso zwangsläufig personenbezogene
Daten wie derjenige, der E-Mail sendet.  Und in beiden Fällen handelt
es sich um eine Handlung zwischen privaten Parteien, die der
Vertragsfreiheit unterliegen und dadurch vielleicht auch hinreichend
geregelt sein könnte.

Ähnlich ist es letztlich auch beim Verhältnis Netzdiesntanbieter-Kunde.

Wer auf besondere Anonymität wert legt, kann zu einem Provider gehen, der
diese gewährt.

Dass hier gegen die den ehemaligen Monopolisten Telekom ein Musterprozess
geführt wurde, lenkt davon ab, denn im Verhältnis zu Monopolen besteht keine
richtige Vertragsfreiheit und deshalb vielleicht ein Bedürfnis nach
rechtlicher Nachhilfe für die schwächere Seite, sprich Verbraucherschutz.

Aber die erreichten Urteile erreichen Ansprüche von jeder privaten Partei
gegen jede, nicht nur gegen (ehemalige) Monopolisten.

Ich frage mich immer: warum können die Leute sich nicht einen Anbieter
aussuchen, der ihnen bietet, was sie wollen?  Warum rennen sie stattdessen
zum Gericht?  Das nimmt oft verrückte Ausmaße an.  Der Verbraucherschutz
ist manchmal eine ähnliche Plage im Internet wie Geistiges Eigentum, 
Persönlichkeitsrecht und manches an Regulierung mehr.

--
 Hartmut Pilch                            http://a2e.de/phm
 Vizevorsitzender FFII e.V.               http://a2e.de/ffii
 Schutz der Wissensökonomie vor juristischer Überregulierung









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