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Re: [Debate]Schäuble: Unschuldsvermutung aufheben



Thomas Stadler schrieb:

> Wenn er ausschließlich Gefahrabwehr ansprechen wollte, dann haette er 
> die Unschuldsvermutung ueberhaupt nicht ins Spiel bringen duerfen, weil 
> sie in diesem Bereich nichts verloren hat.

Er hätte nicht sagen dürfen, daß die Unschuldsvermutung im Bereich der
Gefahrenabwehr nicht gelten kann, weil die Unschuldsvermutung da
ohnehin nicht gilt?

Das ist mir jetzt zu hoch. :)

-thh
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