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Re: [Debate] FYI: Zensur im Globalen Dorf - das Webund die Meinungsfreiheit



Am 25 May 2007, um 15:01 hat Florian Weimer geschrieben:

> 
> >> Wenn Du z.B. einen Artikel fuer eine Zeitung schreibst, heisst das
> >> nicht, dass ihn dann jeder beliebig nachdrucken, ins Netz stellen
> >> oder anderweitig veroeffentlichen darf.
> >
> > news.google.de ist illegal?
> 
> Ich halte die Eingliederung in Kataloge für eine Nutzung von Werken, die
> zunehmend gewerblich relevant ist.

Ja, deswegen gibt es den Datenbankschutz nach §§ 87a ff. UrhG. 

Bitte jetzt hier keine Datenbankdiskussion, denn die Datenbank i.S.d. 
Urheberrechts ist nicht identisch mit der im Sinne der Informatik.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
Fachanwalt fuer IT-Recht
Fachanwalt fuer gewerblichen Rechtsschutz
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