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Re: [Debate] FYI: Zensur im Globalen Dorf - das Webund die Meinungsfreiheit



* Thomas Stadler:

>> Ich halte die Eingliederung in Kataloge für eine Nutzung von Werken, die
>> zunehmend gewerblich relevant ist.
>
> Ja, deswegen gibt es den Datenbankschutz nach §§ 87a ff. UrhG. 

Ja, aber im Moment wird noch nicht gesetzlich geregelt, daß die
Eintragung eines Werkes in eine Datenbank (oder auch nur eines
Verweises) eine Nutzungart des Werkes ist. Feiner Unterschied. 8-)
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