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Re: ALERT: Krypto-Legislation in den USA ist entgleist



At 10:48 21.06.97 DST, Kristian Köhntopp wrote:
.....

>  Liebe Datenschutz- und Wirtschaftsjuristen: Inwieweit kann
>  ich meinem deutschen Beamten, Politiker oder Manager an den
>  Karren fahren, wenn er ja zu amerikanischem Escrow sagt? Oder
>  anders gesagt:
>
>- Macht sich ein solcher Entscheidungstraeger schuldig in
>  irgendeinem juristischen Sinne, wenn er den Einsatz eines
>  auslaendischen Produktes mit auslaendischem Key Escrow
>  abnickt, obwohl vergleichbare deutsche (oder europaeische)
>  Produkte verfuegbar gewesen werden (meinetwegen auch mit
>  deutschem/europaeischem Key Escrow)? Kann man solche Leute
>  irgendwie drankriegen?
>
Eine gute und sehr komplizierte Frage:
Der Grund, warum das amerikanische Produkt gewaehlt wurde, 
muss ergruendet werden. Nur dieser Grund kann rechtlich 
relevant sein, nicht die Wahl als solche. 
Die Wahl schlechter Produkte durch die oeffentliche Hand
ist nur politisch (und auch Rechnungshof) relevant.

Rigo