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Re: AgV zu den Kernfragen des IuKDG




Axel schrieb:
>> Forderung 7 (Zahlungsmodalit,ten)
>> 
>> Netz- und Diensteanbieter sollen Ihren Online-Kunden die M"glichkeit
>> einr,umen, eine Zahlung erst nach Erhalt der Ware oder Leistung per
>> Uberweisung vornehmen zu k"nnen. 
>Vgl. Entwurf Fernabsatz-Richtline.
>Bei der EU-Kommission ist eine "Fernabsatz-Richtlinie" in der 
>Pipeline. Leider habe ich immer noch keinen URL gefunden, unter der 
>man den Entwurf abrufen kann.

Gibt leider keine. Habe nachgefragt. Jedoch in Papierform
(falls nicht bekannt)
KOM(96) 36 ISBN 92-77-99967-5
Amt fuer veroeffentlichung der EU, L-2985 Luxemburg oder bei
jeder Zweigstelle, z.B. bei uns UNI-BIB

>>Das entspricht den blichen Gesch„fts-
>>praktiken bei schriftlicher Bestellung nach Katalog oder der 
>>berwiegenden Praxis im Versandhandel.
>>Den Anbietern muá rechtlich verwehrt sein, den Kunden ber ihre Allgemeinen 
>>Gesch„ftsbedingungen eine Vorkasseregelung aufzuzwingen. Darber hinaus 
>>sollte den Kunden die Nutzung anonymer Zahlungsverfahren offenstehen 
>>(Beispiel: Prepaid Cards).
>>Schlieálich muá fr die Zahlung per Kreditkarte ein technischer Standard
>>festgeschrieben werden, der einen Miábrauch und Manipulationen mit 
>>Kartendaten ausschlieát.

Wuerde aufgrund der wachsenden tendenz zu online-bestellungen sogar
noch weiter gehen. Nicht nur anonyme zahlungssystem sondern ne anonyme
bestellung, damit keine kundenprofile erstellt werden koenne.
Was bringt mir anonymer geldtransfer,
wenn ich die ware doch per post bekomme. Anonymes bestellen
wuerde nur funktionieren, wenn es einen zahl- und versandvorgang
gaebe, bei welchem anonymitaet als auch verbraucherschutz
gewaehrleistet werden kann.

ff

joerg