[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Virendownload ?



> 
> > Ueblicherweise sind Waren, welche einem
> > eindeutig schadensverursachenden Zweck dienen, durch geeignete Gesetze
> > in der Anwendung oder in der Weitergabe eingeschraenkt; als Beispiel fallen
> > mir etwa Waffen, Pornographie, Giftstoffe, Medikamente direkt ein [...]
> 
> Das Strafgesetz gegen Computerviren gibt es schon.  Da ist dann allgemein
> von Computerkriminalität die Rede.  Verboten ist es, Daten zu zerstören,
> auszuspionieren und einiges mehr.  Das Gesetz richtet sich also auch gegen
> Hacker.

Dreimal darfst du raten, worauf sich diese Diskussion bezieht. Nur:
der Computersabotage-Paragraph bezieht sich auf vollzogene Handlungen;
verboten ist es, Daten zu zerstoeren, und die Frage war, ob nicht bereits
das Bereitstellen von Mitteln, die *nicht anders* einsetzbar sind als i.S.
dieses Paragraphen, bereits einen Aufruf zu einer Straftat bedeuten (hier ist
auch der Unterschied zu den Haemmern, mit denen Du meine sig zerkleinern
willst, Rigo, was ich mit Dual-Use ausdruecken wollte - vgl. wieder das
etwas abwegige BtmG: Hanfsamen mit niedrigem THC-Gehalt bekommst Du in jeder
Vogelfutterhandlung und bei Zweitausendeins, den richtig guten fuer die sieben-
fingrigen Gewaechse auf der Fensterbank sollte man sich wohl besser in
Holland besorgen - das glaubt einem keiner, dass der Papagei davon besser
gedeiht). 

Die Person, die die  WWW-Seite bestueckt, spekuliert darauf, dass 
Leute herkommen und die Produkte dort downloaden (eine oeffentliche Webseite
ohne Leser macht keinen Sinn) und billigt es zumindest, dass es Personen gibt,
die nicht nur Staunen und Gucken wollen; fuer ein Virentutorial muss man
keine virulente Software verteilen, sondern koennte z.B. nur Codefragmente
zeigen, so dass jemand, der mit solcher Software Schindluder treiben will,
erst mal selbst aktiv basteln muss. Wir geben ihm kein Rezept mit detaillierten
Mengenangaben fuer einen Giftcocktail, sondern sagen, was man so ungefaehr
da reinkippen muesste; wenn er dann selber einkauft und zusammenruehrt,
war das ein geplantes Vorgehen (andererseits: wie war das noch mit der
Kurzanleitung zum Ansaegen von Eisenbahnschwellen?). 

Ich stelle mir vor, dass im Falle, dass durch Anwendung eines von dort
bezogenen Virus ein Schaden entsteht, zumindest eine Mitschuld besteht,
und man sich durch einen Disclaimer nicht so ohne weiteres rausreden kann:
vielleicht war es ja dem Anwender nicht klar, was passieren kann, dem
Bereitsteller der Software aber ganz sicher, sonst haette er ja schon
allein nicht vor der Gefaehrlichkeit warnen muessen. Vermutlich muss aber
erst mal die Internet-Kinder grossflaechig in Brunnen fallen, bevor sich
jemand vier Wochen fuer teueres Geld in eine Rechtsbibliothek setzt :-)
Ich gehe allerdings davon aus, dass DOS-Viren im Internet ohnehin die
Richtigen trifft ;-)

-- 
         Dr.-Ing. Holger Veit             | INTERNET: Holger.Veit"at"gmd.de
|  |   / GMD - German National Research   | Phone: (+49) 2241 14 2448
|__|  /  Center for Information Technology| Fax:   (+49) 2241 14 2242
|  | /   Schloss Birlinghoven             |  Get XFree86/OS2 Bugfix Version
|  |/    D-53754 Sankt Augustin, Germany  |    V3.3.1 from ftp.xfree86.org
         WWW: http://borneo.gmd.de/~veit/ | /pub/XFree86/3.3.1/binaries/OS2