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[FYI] (Fwd) [NETLAW-L] Kinderpornografie



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Date:          Wed, 9 Sep 1998 15:46:49 +0200
Reply-to:      Juristische Fragen zu elektronischen Kommunikationsdiensten
               <NETLAW-L@LISTSERV.GMD.DE>
From:          Dominik Wallner <cargo@NETWAY.AT>
Subject:       [NETLAW-L] Kinderpornografie
To:            NETLAW-L@LISTSERV.GMD.DE


Liebe Listenteilnehmer!

Anläßlich des österreichsichen EU-Ratsvorsitzes gab es am 2. und 3.
September in Wien eine Enquete zum Thema "Kinderpornographie im
Internet". Im Rahmen von drei Arbeitskreisen wurden die technischen,
rechtlchen und ethischen Aspekte diskutiert.  

Österreich hat in diesem Zusammenhang einen Entwurf für eine
Gemeinsame Maßnahme zur Bekämpfung des Kindesmißbrachs im Internet
erarbeitet. Diese beinhaltet folgende Punkte

1.) Errichtung einer Polizeisondereinheitmit einer personellen
Mindestausstattung, die eine 24-Stunden Präsenz erlaubt und den
internationalen Informationsaustausch kanalisiert.
2.) Einsatz verdeckter Ermittler und kontrollierter Lieferungen nach
Maßgabe der nationalen Zulässigkeit (in Österreich ist z.B das
auftreten als "agent provocateur" untersagt. 3.) Zusammenarbeit bei
der Erstellung von Filtersystemen 4.) Informationspflicht der Provider
gegenüber den Strafverfolgungsbehörden bei Kenntnisnahme
kinderpornographischer Darstellungen. Speicherung der Protokolldaten,
sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung von Beweismaterial

Darüberinaus liegt ein nationaler Maßnahmenkatalog vor, der bis zum
informellen Rat der Justiz und Innenminister im Oktober in Wien
fertiggestellt werden soll. Die österreichsiche Bundesregierung hegt
den ehrgeizigen Plan diesen Katalog dem Ministerrat als "zur
Nachahmung empfohlen" vorzulegen. Folgende Punkte sind darin enthalten

1.) Verstärkte Aus- und fortbildung der Staatsanwälte und Richter auf
dem Gebiet der neuen Technologie 2.) Novellierung des
Sexualstrafrechts um Kinder und Jugendlich vor neuartigen
Straftatbeständen im Zusammenhang mit den Neuen Medien zu schützen 3.)
Ausbau der Möglichkeiten der verdeckten Ermittlung und der
kontrollierten Lieferung einschlägigen Materials 4.) Einbindung der
Provider in die Ermittlungsarbeit unter Androhung des Lizenzentzugs
5.) Aufforderung zur ehtung von Selbstkontroll-Systemen durch die
Provider; Erstellung eines Verhaltens- und Ehrenkodex für Provider.

Ich werde über die Ergebnisse weiter berichten

Mit freundlichen Grüßen aus Wien

Dominik Wallner


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