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Re: [FYI] Der Kinderschutzbund vermeldet und fordert



Soweit ich das sehen kann, besteht hier technisch keinerlei Problem.  Die
Speicherung der Logdateien auf Magnetbaender ueberfordert auch keinen
kleinen Provider.  Wahrscheinlich wird er das sogar auf Festplatte lagern
und zu faul sein, Erstattungen durch die Polizei ueberhaupt abzurechnen,
falls es gelingen sollte, die Polizei dazu zu verpflichten. 

Sorgen um Benachteiligung kleiner Unternehmen sind hier gerade nicht
angebracht.  Dort wo sie angesagt sind, werden sie (auch von dieser ML)
sowieso ignoriert.

Grundrechtsbedenken sehe ich auch nicht: es geht nur um Bereithaltung von
Informationen, die dann auf Beschluss des Ermittlungsrichters angezapft
werden, ebenso wie dies seit langem bei Telefonabhoerung und
Hausdurchsuchungen der Fall ist. 

> Es sei eine Schutzbehauptung, daß die Internet-Täter
> einfach nicht zu fassen seien. Jeder Internet-Benutzer
> hinterlasse bekanntlich Spuren. Notwendig sei eine
> Änderung des Multimedia-Gesetzes, meinte Wilken. Jeder
> Provider, der den Zugang zum Internet anbiete, müsse
> dazu verpflichtet werden, die Daten über Zu- und
> Abgänge der Kunden (Logfiles) mindestens vier Monate
> lang zu speichern. Nur so könnten die polizeilichen
> Fahndungsbehörden herausfinden, wer an welchem Rechner
> zu welchem Zeitpunkt aktiv gewesen sei. Von den
> Online-Diensten und anderen Internet-Providern
> verlangte Wilken, daß eine Online-Registrierung nur
> erfolgen dürfe, wenn die wahre Identität des
> Teilnehmers überprüft worden sei.