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[FYI] CDU: Telefonüberwachungen zur Verbrechensbekämpfung notwen



http://www.newsaktuell.de/4d.acgi$getstory?60758

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                       CDU/CSU-Bundestagsfraktion / Geis:
                       Telefonüberwachungen zur Verbrechensbekämpfung
                       notwendig



                         Bonn (ots) - Zur Forderung der Grünen, die
                         Telefonüberwachungen
                      einzuschränken und zur heutigen mündlichen
                      Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum
                      "Verbrechensbekämpfungsgesetz/G 10" erklärt der
                      rechtspolitische Sprecher der
                      CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:

                         Die Telefonüberwachung hat für die
                         Verbrechensbekämpfung immer
                      noch eine hohe Bedeutung. Dies umso mehr, da es
                      bei uns durch die Blockadehaltung von SPD und
                      den Grünen bei dem Gesetz zur akustischen
                      Wohnraumüberwachung (sog. "Großer
                      Lauschangriff") nicht möglich ist,
                      Verbrecherwohnungen effektiv abzuhören.

                         Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit ist
                         unabdingbare
                      Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben
                      in einer freiheitlich demokratischen
                      Gesellschaft. Der Staat ist verpflichtet, ihr
                      drohende Gefahren mit allen Mitteln des
                      Rechtsstaates nachdrücklich und entschlossen zu
                      bekämpfen. Die Änderungen des von uns 1994
                      geschaffenen Verbrechensbekämpfungsgesetzes
                      waren und sind notwendig.

                         Unter anderem wurde der Katalog der Taten,
                         bei denen der
                      Fernmeldeverkehr (außerhalb der Strafverfolgung)
                      durch den Bundesnachrichtendienst (BND)
                      überwacht werden darf, erweitert. Der BND darf
                      auch die nicht leitungsgebundenen
                      internationalen Fernmeldeverkehrsverbindungen
                      überwachen. 

                         Eindeutig ist in diesem Zusammenhang
                         geregelt, daß die "erlangten
                      Daten ... vollständig .. den
                      Staatsanwaltschaften und vorbehaltlich der
                      staatsanwaltlichen Sachleitungsbefugnis, den
                      Polizeien zu übermitteln sind, soweit dies zur
                      Erfüllung der Aufgaben des Empfängers
                      erforderlich ist". Mit dieser
                      Übermittlungspflicht wird Vorwürfen vorgebeugt,
                      Informationen seien durch Selektion manipuliert.

                      ots Originaltext: CDU/CSU-Bundestagsfraktion Im
                      Internet recherchierbar:
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                      CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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Siehe auch

http://www.cducsu.bundestag.de/texte/geis129i.htm