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Meinungsfreiheit: Praezedenzfall



Hier scheint ein wichtiger Praezedenzfall entschieden zu werden:

Stern-Newsletter/Edupage:

3. Freie Meinungsaeusserung durch Web-Adresse?

  Ein Gericht in den Vereinigten Staaten wird unter Umstaenden
  demnaechst dazu Stellung nehmen, ob der Schutz der freien
  Meinungsaeusserung auch eine Internet-Adresse umfassen kann.
  Die Tierschutzvereinigung "Last Chance for Animals" hat
  Klage gegen das gemeinnuetzige Forschungszentrum Coulston
  Foundation eingereicht, das einen Internet-Anbieter dazu
  gezwungen hatte, die Internet-Adresse der Tierschuetzer
  stillzulegen, die bis dahin unter der URL
  http://www.coulstonkillschimps.com ("Coulston toetet Affen")
  erreichbar gewesen war. Auf der Internetsite der
  Tierschuetzer werden Verstoesse gegen Tierschutzbestimmungen
  veroeffentlicht, die von US-amerikanischen Inspektoren
  aufgedeckt wurden. "Last Chance for Animals" wirft Coulston
  vor, juristischen Druck auf Internet-Dienstleister ausgeuebt
  zu haben, die den Tierschuetzern die notwendigen
  Netzwerkkapazitaeten fuer ihre Site verschafften. Daraufhin
  hatte einer der Dienstleister den Zugriff auf die Site
  unterbunden. Darueber hinaus wirft die Tierschutzvereinigung
  Coulston auch vor, in vergleichbarer Weise eine
  Plakatvermietungsfirma dazu gedraengt zu haben, den vor dem
  Coulston-Gelaende plakatierten Hinweis auf die Internetsite
  unkenntlich zu machen. "Last Chance for Animals" vertritt
  die Ansicht, dass es sich bei der Internet-Adresse um eine
  Form der Meinungsaeusserung handele, die vom ersten
  Zusatzartikel der US-amerikanischen Verfassung geschuetzt
  sei.
  (Los Angeles Times, 17. Juni 1999)

  Last Chance for Animals
  (http://www.lcanimal.org)

  Coulston Foundation
  (http://www.coulston.org)