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Re: Mehr Ueberwachungskameras in der City,



On Thu, Sep 02, 1999 at 08:47:21AM +0200, Holger Koepke wrote:

[...]

> Du darfst einen Straftaeter bis zu 24 Stunden festhalten. Allerdings
> musst Du ASAP die Polizei informieren und dafuer Sorge tragen, das der
> Straftaeter ASAP der Polizei uebergeben wird.
> 
> Vorsicht: Das kann im Worst-Case dazu fuehren, das Du dich der
> Freiheitsberaubung schuldig machst, wenn Du diesen Passus zu lax
> auslegst.

Man darf einen Verdächtigen zwar, bis die Polizei kommt, festhalten,
aber weder die Personalien aufnehem, ihn durchsuchen, verhören oder fesseln.
IANAL

Quelle:
http://www.is-kassel.de/~safercity/
Flugblatt zu den Befugnissen privater Sicherheitsdienste

tschau Frank
-- 
Nein kein Scanner, sondern ein *tusch* IIID (Internet
Image Input Device) (Werbung auf einem E6 Scanner)