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Re: Der Begriff Privacy



Im deutschen ist der Begriff weniger benutzt, als sonstwo: Die 
Gerichte (insbesondere BVerfG) haben immer den Begriff es 
Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Datenschutz bzw. der 
informationellen Selbstbestimmung gebraucht. 
Bei einer Übersetzung würde ich jedenfalls privacy mit 
Privatsphäre übersetzen, wenn kein anderer speziellerer 
juristischer Zusammenhang besteht.

Gruss

Rigo

On Fri, Sep 03, 1999 at 08:04:27AM +0200, Hary Tihomirov wrote:
> Es kommt sehr auf den Kontext an. 
> Kannst du erläutern wie dieser aussieht ??
> 
> Gruß
> 
> Hary
> 
> 
> Kai Raven schrieb:
> > 
> > Hi,
> > 
> > ich bin gerade dabei, ein Manual zu einem Programm ins Deutsche zu
> > übersetzen und frage mich gerade, was man für "privacy" nimmt ?
> > Es ist wohl so ein Mittelding zwischen Privatsphäre und Verheimlichung
> > aber gibt es auch einen eigenen Begriff dafür (vielleicht einfach
> > "Privatheit"), was meint Ihr ?
> > 
> > Ciao
> > Kai
> 
> -- 
> "Der Teufel war jedenfalls der erste Benutzer eines Firewalls."
> Burkhard Schroeder in doc

-- 
Rigo Wenning email:rigo@fitug.de
Wiss.Mitarbeiter am Institut fuer Rechtsinformatik
Juristisches Internetprojekt Saarbrücken
Administration Service Français Redaktion
http://www.jura.uni-sb.de/