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Re: Der Begriff Privacy



Kai !

Ich fand die Idee mit "Privatheit" gar nicht so schlecht. Man kann ja in
der Einleitung auf das Problem der Unuebersetzbarkeit kurz eingehen. Beim
ersten Auftauchen des Begriffs eine entsprechende Fussnote machen. (Sieht
sicher cool aus.) Was gehen Dich juristische Differenzierungen an ? Eh nur
Schubladen, wos dann irgendwo irgendwie klingelt, und ausserdem gehoert
womoeglich zum Begriff der Privatsphaere, dass sie nicht grenzenlos ist
usw ppp, was willst Du Dich mit sowas belasten ?

Heiko


PS.: In einer sehr interessanten ct, die hier oben im Muelleimer lag, war
ein Interview mit einem Datenschuetzer, der vom chilling effect bei
Auslandstelephonaten sprach. Ja wo hat der denn die letzten Jahre
gelebt, wie wars denn bei Inlandtelephonaten? Ueber das BVerfG Urteil
kann man sicher streiten, aber die Voreinstimmung durch Besatzungsrecht, 
das natuerlich gottgegeben richtig war, sollte man nicht ganz vergessen.
Am deutschen Wesen....eventuell haette es bessere Interviewpartner
gegeben, aber nun ist das Thema verbraucht, zumindest bei Heise.

On Fri, 3 Sep 1999, Hary Tihomirov wrote:

> Es kommt sehr auf den Kontext an. 
> Kannst du erläutern wie dieser aussieht ??
> 
> Gruß
> 
> Hary
> 
> 
> Kai Raven schrieb:
> > 
> > Hi,
> > 
> > ich bin gerade dabei, ein Manual zu einem Programm ins Deutsche zu
> > übersetzen und frage mich gerade, was man für "privacy" nimmt ?
> > Es ist wohl so ein Mittelding zwischen Privatsphäre und Verheimlichung
> > aber gibt es auch einen eigenen Begriff dafür (vielleicht einfach
> > "Privatheit"), was meint Ihr ?
> > 
> > Ciao
> > Kai
> 
> -- 
> "Der Teufel war jedenfalls der erste Benutzer eines Firewalls."
> Burkhard Schroeder in doc
>