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RE: Wie haetten wirs denn gern ?
- To: "'Wau Holland'" <wau@minos.trend.jena.thur.de>
- Subject: RE: Wie haetten wirs denn gern ?
- From: Johannes Ulbricht <Johannes_Ulbricht@csi.com>
- Date: Wed, 13 Oct 1999 17:29:14 +0200
- Cc: "'debate@fitug.de'" <debate@fitug.de>
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Sender: owner-debate@fitug.de
>Wo kriege ich mehr Infos dazu?
>Wer hat damit Erfahrung?
Zum Themenkomplex E-Commerce-Richtlinie findet sich zur Zeit oefters mal was in
den Zeitschriften MMR (Multimedia und Recht) und K&R (Kommunikation und Recht).
Ich finde es ehrenwert, dass ein grosser Konzern sich fuer seine kleinen
Mitbewerber einsetzt, indem er ihnen hohe Gerichtskosten vom Leibe halten will.
Aber so gross ist die Gefahr hoher Gerichtskosten - wenn das Recht des
Empfaengerlandes gilt - nicht: Die Prozesskosten zahlt der Verlierer, und bei
Versandware-Maengelruegen scheint mir das Prozessrisiko in der Regel gut
kalkulierbar sein. Etwaige Zweifelsfaelle kann man grossen Aufwand durch
Neulieferung "aus Kulanz" loswerden, so dass die Gefahr von Prozessen mit
Verbrauchern nur dann zu einem echten unternehmerischen Risiko werden, wenn sie
gehaeuft auftreten. Das wird - soweit ich sehe - dann der Fall sein, wenn mit
dem Angebot insgesamt was faul ist, also nicht nur aufgrund eines Fehlers im
Einzelfall.
In solchen Faellen erscheint mir das Unternehmen allerdings nicht besonders
schuetzwuerdig. Viel schuetzwuerdiger erscheinen mir die anderen Anbieter,
deren wirtschaftlicher Erfolg ja auch davon abhaengt, dass die Verbraucher
insgesamt auf Qualitaet bei E-Commerce-Versandhandel vertrauen koennen.
Grosse Anbieter haben ja ihren Namen, der Qualitaet garantiert, weil sie es
sich bekanntermassen nicht leisten koennen, den aufs Spiel zu setzen. Fuer
kleinere Anbieter waere eine funktionierende rechtliche Infrastruktur als
Qualitaetsgarant m. E. ein erheblicher Wettbewerbsvorteil.