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Re: Grundsatzentscheidung zu Genpatenten



Axel Horns empfahl

> http://www.european-patent-office.org/dg3/pdf/g980001ex1.pdf
 
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	http://www.european-patent-office.org/dg3/biblio/g980001ex1.htm


Ich verstehe die beschlossene Grenzziehung nicht so recht.  

Wichtig ist m.E., dass das Erzeugen von Pflanzen durch natürliche
Reproduktion verboten werden kann.

Das ähnelt sehr der Vermengung von Patentwesen und Urheberrecht.

Es gibt ferner Monopolgefahren durch ein Geflecht von Abhängigkeiten zwischen
patentierten und nicht patentierten Lebewesen ==> Netzwerkeffekte, die
bereits zum Entstehen eines Gen-Microsoft (wie war noch mal der Name?) geführt
haben sollen.

M.E. sollten wir dafür sorgen, dass das Patentwesen klar auf die Sphäre der
Erzeugung materieller Güter durch menschliche Technik eingegrenzt werden.
Dazu gehört weder kostenlos kopierbare nicht-materielle Information noch
selbstreproduzierendes Leben.

Wenn dadurch einige Firmen ein paar Anreize für Investitionen verlieren
sollten, ist das in Kauf zu nehmen.  Die Alternativen sind zu abenteuerlich.
Es geht vor allem nicht an, dass EPA solche Dinge entscheidet.  Bevor ein
solcher Schritt gewagt wird, brauchen wir wenigstens ein paar Jahre Moratorium
mit intensiver öffentlicher Diskussion und wissenschaftlicher
Folgenabschätzung.

Der TRIPS-Vertrag zwingt uns nicht zur Ausweitung des Patentwesens.  Es ist
ohne weiteres möglich, und bisher auch üblich, "alle Gebiete der Technik" so
zu interpretieren, dass weder Lebewesen noch Information darunter fallen.  Und
auch Binärcode ist nichts anderes als Information.

Die bisherige FITUG-PE reicht da nicht aus.  Es muss deutlicher gesagt werden,
was wir wollen.  Selbst dann wenn wir scheitern sollten, müssen wir es
versuchen.  (==> Wer kämpft, kann verlieren.  Wer nicht kämpft, hat verloren.)
Ein möglicher, noch zu überarbeitender Entwurf steht unter

	http://swpat.ffii.org/stidi/epue52de.html 

N.B. meine ich: aus dem TRIPS-Vertrag sollte DE/EU schnellstmöglich
aussteigen.  Er ist viel zu eng und spezifisch.  Das ist nicht ein
Minimalkonsens, nicht eine "Harmonisierung", sondern eine in Details (wie
z.B. Patentlaufzeiten) reichende Uniformisierung, welche die Souveränität der
Völker und ihr Recht, unterschiedliche Entwicklungswege auszuwählen,
missachtet.  Auch dazu haben Patentjuristen kein Recht.  

Patentschutz ist im übrigen auch dann wirksam genug, wenn er nur in der
Schweiz gilt.  Es handelt sich nämlich nicht um ein Recht sondern um ein
zeitlich *und* räumlich begrenztes Privileg, dass einen Anreiz zu
volkswirtschaftlich erwünschtem Verhalten bieten soll.  Die Monopolisierung
eines Produktes in der Schweiz schafft diesen Anreiz.  Sogar ein Monopol
auf die blosse Marke "Redhat" kann Aktien zum Klettern bringen.

Wann wäre die nächste Gelegenheit zum Ausstieg aus TRIPS?

--
phm