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Re: Juristischer Aufsatz ueber GPL




>Vollkommen einverstanden. Nur daran knüpfte Martins Äußerung
>...
>einverstanden. Seine allgemeine, keinen Widerspruch duldende
>Art der Formulierung provozierte jedoch meinen Einspruch.

Nichts liegt mir ferner als eine "keinen Widerspruch duldende Art der 
Formulierung". 

>Das war m.E., wie Martins Forderung - einer Kennzeichnung
>von Beiträgen durch den Sender - zeigt, auch berechtigt.

Was kann es anderes als eine Empfehlung sein, einen Beitrag dann (im
Subject?) zu kennzeichnen, wenn fuer diesen kein default-Kontext
unterstellt werden darf? An eine DML habe ich dabei ueberhaupt nicht
gedacht gehabt.

Gruss, Martin