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Heise News-Ticker: Richter: Versteigerung im Web ist keine Auktion



[Und schon wieder ein eklatantes Fehlurteil. Dieser Richter hat offenbar
nichts begriffen.]

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Meldung vom 21.01.2000

Richter: Versteigerung im Web ist keine Auktion

Bei Versteigerungen im Internet kommt kein gültiger Kaufvertrag zustande. 
Das hat heute die 4. Zivilkammer des Landgericht Münster in einem 
Grundsatzurteil festgestellt.

Geklagt hatte ein Mann aus Hessen, der im Juli 1999 auf einer 
Autoversteigerung beim Netz-Auktionshaus Ricardo.de einen Wagen 
ersteigert hatte. Nach der Versteigerung wollte der Anbieter nicht 
ausliefern, weil ihm der Preis von 23 000 Mark für einen Neuwagen vom Typ 
VW Passat Variant zu gering erschien. Das Auto sei mehr als doppelt so 
viel wert, führte er an. Der Käufer argumentierte mit den 
Geschäftsbedingungen von Internet-Auktionen und klagte auf Auslieferung 
des Wagens.

Der Münsteraner Richter Wolfgang Hagemeister entschied den Streitfall 
zugunsten des Verkäufers. Da der Wagenhändler dem Auktionshaus keine 
rechtlich gültige Vollmacht erteilt habe, sei ein Angebot im Internet nur 
als "Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten" und nicht als 
Verkaufsverpflichtung im rechtlichen Sinne aufzufassen. Um einen 
rechtsgültigen Kaufvertrag abzuschließen, hätte der Verkäufer das 
Höchstgebot noch einmal ausdrücklich akzeptieren müssen, führte der 
Richter weiter aus. Da es dazu aber nicht gekommen sei, gebe es keine 
bindende Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kläger. Der 
Autohändler darf seinen Wagen nun anderweitig verkaufen, und der Kläger 
hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Im Verlauf der Verhandlung äußerte sich der Richter mehrfach 
grundsätzlich zur Rechtsstellung von Online-Auktionen. Diese seien nicht 
gleichzusetzen mit traditionellen Auktionen. So gebe es im Netz keinen 
"Zuschlag", sondern nur eine zeitliche Frist. "Das Zeitlimit bei 
Online-Auktionen erinnert eher an ein Glücksspiel als an seriöse 
Verkaufshandlungen", sagte Hagemeister in der Urteilsbegründung. "Die 
sogenannten Internet-Auktionen sind keine Auktionen, sondern eine 
Plattform, wo Geschäftskontakte angebahnt werden können". Das Urteil 
dürfte wegen der großen Bedeutung von Online-Auktionen in weiten Kreisen 
für Aufsehen sorgen. Das Urteil steht im Widerspruch zu einer anderen 
Gerichtsentscheidung, die dieser Tage in Sinsheim gefällt wurde.

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