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Re: Heise News-Ticker: Richter: Versteigerung im Web ist keine Auktion
Ich halte das mitnichten fuer ein Fehl-Urteil. Ich halte die
Bedingungen von ricardo.de fuer nicht durchdacht. Auch Zeitungs-
anzeigen sind nur eine Einladung zur Abgabe eines Angebots an
den Inserenten. In Frankreich geht es andersrum. Dort ist eine
Annonce ein Angebot, was enorme juristische Schwierigkeiten nach
sich zieht (z.B. dass 20 Leute laut JA zur Anzeige sagen, der
Vertrag ist zustandegekommen, aber wer bekommt die Sache?)
Meiner Ansicht nach kann der Mensch sich eventuell seine Kosten
bei ricardo.de wiederholen, weil die was versprochen haben. Das
waere ein interessantes juristisches Problem, die Anspruchs-
grundlage zu finden... Ich denke eventuell an Prospekthaftung
oder culpa in contrahendo.
Gruss
Rigo
On Fri, Jan 21, 2000 at 04:06:57PM +0100, Gunnar Anzinger wrote:
> [Und schon wieder ein eklatantes Fehlurteil. Dieser Richter hat offenbar
> nichts begriffen.]
>