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Re: Heise News-Ticker: Richter: Versteigerung im Web ist keine Auktion



Ich halte das mitnichten fuer ein Fehl-Urteil. Ich halte die 
Bedingungen von ricardo.de fuer nicht durchdacht. Auch Zeitungs-
anzeigen sind nur eine Einladung zur Abgabe eines Angebots an 
den Inserenten. In Frankreich geht es andersrum. Dort ist eine 
Annonce ein Angebot, was enorme juristische Schwierigkeiten nach 
sich zieht (z.B. dass 20 Leute laut JA zur Anzeige sagen, der 
Vertrag ist zustandegekommen, aber wer bekommt die Sache?)

Meiner Ansicht nach kann der Mensch sich eventuell seine Kosten 
bei ricardo.de wiederholen, weil die was versprochen haben. Das 
waere ein interessantes juristisches Problem, die Anspruchs-
grundlage zu finden... Ich denke eventuell an Prospekthaftung 
oder culpa in contrahendo.

Gruss

Rigo

On Fri, Jan 21, 2000 at 04:06:57PM +0100, Gunnar Anzinger wrote:
> [Und schon wieder ein eklatantes Fehlurteil. Dieser Richter hat offenbar
> nichts begriffen.]
>